Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bestätigung der Kanalbauplanung Frankfurter Straße  

 
 
31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.04.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0930/2003 Bestätigung der Kanalbauplanung Frankfurter Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Przychodzki
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Przychodzki informierte die Ausschussmitglieder über die Kanalbauplanung Frankfurter Straße. Dazu führte er aus, dass im Bereich Am Kreuzberg die Errichtung eines Pump­werkes vorgesehen ist. Von diesem Pumpwerk wird eine Druckleitung bis zum Ausmün­dungsschacht in Höhe Krankenhaus verlegt. Die Grundstücke Frankfurter Straße 88 bis 120 werden mittels grundstückseigener Pumpstation an diese Druckleitung ange­schlos­sen. Für die Grundstücke Haus-Nr. 135 bis 150 erfolgt kein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz.

 

Die Niederschlagswasserableitung erfolgt von Kleiner Frankfurter Straße bis Ende Kranken­hausgelände in einem geschlossenen System. Für den Bereich Haus-Nr. 88 bis Haus-Nr. 128A wird eine Sickerrohrleitung mit einem Überlauf in ein Sickerbecken verlegt, welches sich hinter dem Pumpwerk auf dem Friedhofsgelände befinden wird.

 

Herr Dunkel dankte für die Ausführungen und bat um Meinungsäußerung.

 

Herr Winkler fragte an, wie die tieferliegenden Grundstücke an die Druckleitung angeschlos­sen werden. Dazu antwortete Herr Przychodzki, dass diese Grundstücke mit hauseigenen Pumpstationen versehen werden, die die Abwässer dann in die Druckleitung pumpen. In diesem Zusammenhang fragte Herr Winkler weiter, ob es für die Grundstückseigentümer dann Vergünstigungen gibt, da ja aufgrund der hauseigenen Pumpstationen zusätzliche Kosten entstehen. Hierzu gab Herr Przychodzki zur Kenntnis, dass diese Grundstücks­eigentümer keinen Kostenersatzbeitrag zahlen und weiterhin Überlegungen seitens der Bau­verwaltung bestehen, um die anrechenbare Grundstücksfläche zu minimieren.

 

Die anderen Anfragen wurden von Herrn Przychodzki beantwortet.

 

 


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0