Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Goldschmidt informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass der Verwaltung drei Anträge von Stadtverordneten vorliegen, die im Bau- und Umweltausschuss beraten werden sollen:
¨ Antrag von Herrn Buttermann
¨ Antrag von Herrn Otto
¨ Antrag zur erneuten Behandlung der Baumschutzsatzung
Zu den oben genannten Anträgen erklärte Herr Bischoff, dass es so gedacht war, dass die entsprechenden Erläuterungen vor der Stadtverordnetenversammlung erfolgen und nicht im Ausschuss. Speziell bei den Windkraftanlagen geht es um planungsrechtliche Fragen, die in der Sitzung des Planungsausschusses auf den Tisch kamen.
Herr Dunkel ist jedoch der Meinung, dass die entsprechenden Anträge im Bau- und Umweltausschuss beraten werden sollten.
¨ Windkraftanlagen (WKA)
Herr Goldschmidt äußerte sein Erstaunen über die Reaktionen im Planungsausschuss zu diesem Thema. Im Rahmen der Änderungen zum Flächennutzungsplan im Jahr 1997 wurde das Thema WKA bereits beraten. Entsprechend den Festlegungen im BauGB sind WKA im Außenbereich zuzulassen. Wo und in welcher Größenordnung – darüber kann die Stadt diskutieren, die Entscheidungskompetenz liegt jedoch bei der Regionalplanungsbehörde. Es hat sich jetzt herausgestellt, dass die im Jahr 1997 vorgesehen Flächen im Flächennutzungsplan nicht haltbar sind. Die gemeindliche Planung ist den Zielen der Raum- und Landesplanung anzupassen. Die Stadt Forst (Lausitz) ist Mitglied der regionalen Planungsgemeinschaft.
Im Planungsausschuss sollte die Sachlage dargestellt und die weitere Vorgehensweise beraten werden.
Herr Behrendt erklärte seinen Unmut darüber, dass im Prinzip alle Planungen gelaufen sind und die Stadtverordneten nur noch informiert wird. Herr Goldschmidt führte dazu aus, dass es sich um ein kompliziertes Verfahren handelt und WKA generell im Außenbereich zulässig sind.
Frau Pigol regte eine Zusammenarbeit mit dem Landkreis an und eventuell Flächen in Tagebaubereichen direkt am Kippenrand zu nutzen. Dazu führte Herr Goldschmidt aus, dass auch in diesen Bereichen keine Planungshoheit der Stadt besteht (z. B. durch Braunkohlenplan).
Herr Behrendt fragte an, ob bereits ein endgültiger Standort feststeht. Das verneinte Herr Goldschmidt. Herr Bischoff führte dazu aus, dass von der Landesbehörde bereits ein Gebiet vorgesehen ist, zu dem die Stadt eine Stellungnahme abgegeben hat. Aus diesem Grund erfolgte die Diskussion im Planungsausschuss. Dazu antwortete Herr Goldschmidt, dass es sich um ein Gebiet nördlich von Mulknitz in Richtung Bohrau handelt. Dieser Standort ist jedoch noch in der Diskussion, wäre aber der einzige Standort, wo alle Belange berücksichtigt werden könnten.
Herr Olheide ergänzte dazu, dass der Regionalplan bis zum Jahresende verbindlich sein wird. Bis dahin wird noch eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Bei dem angeführten Standort handelt es sich um einen Vorschlag auf der Karte, der noch keine Verbindlichkeit hat. Im Rahmen der Trägerbeteiligung können Anregungen und Bedenken hervorgebracht werden. Aus jetziger Sicht ist es aber ein Standort, der sich am besten für dieses Vorhaben eignet.
Nach weiterer Diskussion wird von den Ausschussmitgliedern gefordert, dass bei zukünftigen Planungen vor Abgabe der Stellungnahme durch die Stadt der Ausschuss darüber zu informieren und zu beteiligen ist.
¨ Erschließungsbeiträge
Herr Goldschmidt informierte die Ausschussmitglieder über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig , welches entschieden hat, dass für Erschließungsanlagen im Beitrittsgebiet, die vor dem 03.10.1990 bereits fertiggestellt worden waren, ein Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch auch dann nicht erhoben werden kann, wenn diesen Anlagen nach dem 03.10.1990 weitere Teile hinzugefügt wurden.
Durch die Medien wurde dieses Urteil missverständlich dargestellt. Eine Anwendung für die Stadt Forst (Lausitz) ist nicht herzuleiten. Durch dieses Urteil hat sich die Sach- und Rechtslage in der Stadt Forst (Lausitz) nicht geändert.
Bei Bedarf kann dieses Urteil den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
Frau Handreck teilte den Mitgliedern der Vergabekommissionen einen Termin für die Vergabe der Schmutzwasserleitung Domsdorf mit, und zwar
Montag, den 28.04.2003, 15.00 Uhr
im Raum 216, Cottbuser Straße 10.
Weiterhin sollte am 19.06.2003, 18.00 Uhr noch eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vor der Sommerpause durchgeführt werden.
Frau Ließ erfragte den neuesten Stand zur Bebauung des Parkplatzes Promenade im Zusammenhang mit der erteilten Baugenehmigung für einen Lidl-Markt in der Spremberger Straße. Darüber informierte Herr Goldschmidt im nichtöffentlichen Teil.
Frau Pigol informierte darüber, dass vor dem Grundstück Lehmann, Dorfstraße 28, das Schlagloch nicht beseitigt wurde, obwohl die restlichen Schlaglöcher geflickt wurden.
Herr Dr. Herzog fragte an, ob eine Satzung existiert, die das Aufstellen und die Höhe der Zäune regelt. Speziell handelt es sich um das Grundstück in der Sorauer Straße neben der Arztpraxis Jaehn. Dieser Sachverhalt ist bekannt und wird derzeit durch den Landkreis geprüft. Herrn Dr. Herzog ist das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.
Herr Goldschmidt informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass ab 01.07.2003 die neue Brandenburgische Bauordnung in Kraft treten soll und damit für die Stadt neue Aufgaben als Sonderordnungsbehörde entstehen. Es wurde von Herrn Goldschmidt angeboten, den Ausschuss über die Neuregelungen in einer der nächsten Ausschusssitzungen zu informieren. Dem stimmten die Ausschussmitglieder zu.
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