Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des § 66 Brandenburgisches Wassergesetz hier: 1. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)  

 
 
35. Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuß Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.04.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:05
Raum: Feuerwehrgerätehaus Süd
Ort: Skurumer Straße 1a, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0943/2003 Vollzug des § 66 Brandenburgisches Wassergesetz
hier: 1. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Seidel
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Rattey, Karin

Herr Krahl erläuterte die Vorlage und beantwortete die Fragen.

Die 1. Änderungssatzung muß neu beschlossen werden, da u.a. die DIN-Norm neu gefaßt wurde.

Es wurden keine Anträge bzw. Änderungswünsche gestellt.

Herr Kliche rief zur Abstimmung auf.


 


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/2

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0