Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Geisler erläuterte, dass eine Bebauung nach § 34 BauGB nicht möglich ist, da es sich um einen Bereich von 170 m entlang der Triebeler Straße handelt. Durch die fünf Eigentümer wurde darum gebeten, dass dieser Bereich zur Bebauung ausgewiesen werden soll. Dies soll in Form eines Textbebauungsplanes erfolgen. Im Parallelverfahren ist der Flächennutzungsplan zu ändern, da derzeit eine Ausweisung als allgemeines Grün besteht. Des Weiteren muss die zukünftige Straßenführung der Triebeler Straße in der Kurve geändert werden.
Herr Szonn fragte an, wie es sich mit der Senke in diesem Bereich verhält, ob aufgefüllt werden muss oder nicht. Eine Klärung wird in den textlichen Festsetzungen erfolgen.
Herr Winkelmann fragte an, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass auch wirklich von den Eigentümern gebaut wird.
Herr Goldschmidt antwortete insgesamt nochmals zu dem Problem, dass auch im Rahmen des Stadtumbaus Innensplitterflächen aufgearbeitet werden können und auch bei Ausweisung eines Textbebauungsplanes eine Verpflichtung der Eigentümer zur Bebauung nicht besteht.
Herr Lindner beantragte die Rückweisung der Vorlage bis zur Vorlage der Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes und eine persönliche Inaugenscheinnahme der Ausschussmitglieder. Abstimmung über den Antrag von Herrn Lindner: Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0 |
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