Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, daß die Ortsbeiräte der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 54 Abs. 2 Satz 5 Gemeindeordnung durch Bürgerversammlungen gewählt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendige Änderung der Hauptsatzung (Regelung des Wahlverfahrens u.a.) vorzubereiten, die in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2003 zu beschließen ist. Abstimmungsergebnis: 15/5/1, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen |
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