Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Von Herrn Röhrs wurde angefragt, was mit diesem Tatbestand erreicht wurde? Dazu antwortete Herr Przychodzki, dass es nach § 66 BbgWG um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde geht, ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) zu erstellen. Ziel des ABK ist es, eine Darlegung als Selbstbindungsbeschluss der Gemeinde zu haben, wie z.B. die Entwicklung im Bereich der Entwässerung in den nächsten Jahren voranschreiten soll. Das ABK soll über einen Zeitraum von fünf Jahren erstellt werden. In den beigefügten Listen (Anlage 1) sind die Maßnahmen bzw. Straßen aufgeführt, in denen der Abwasserkanal noch errichtet werden muss oder im Zuge von Straßenbaumaßnahmen oder aufgrund von Mängeln erneuert werden muss. Das ABK ist analog dem Straßenausbauprogramm der Stadt Forst (Lausitz) zu betrachten.
Im Teil 2 dieses ABK geht es darum, dass das BbgWG es zulässt, dass Gemeinden für Bereiche, die nicht an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen werden können, einen Antrag bei der unteren Wasserbehörde auf Freistellung von der Pflicht zur zentralen Abwasserbeseitigung stellen können. Vor Antragstellung muss eine entsprechende Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen. In Anlage 2 sind die betreffenden Grundstücke aufgeführt.
Herr Röhrs fragte an, wer beauftragt ist, für die entsprechenden Ortsteile den Antrag zu stellen. Dazu antwortete Herr Przychodzki, dass hierzu die Stadt verantwortlich ist. Der Eigenbetrieb ist ermächtigt, die entsprechenden Anträge zu stellen.
Herr Behrendt fragte an, ob die zeitliche Einordnung verbindlich ist. Dazu gab Herr Przychodzki zur Kenntnis, dass dieses ABK mit dem Straßenausbauprogramm abgestimmt wurde und auch jährlich fortgeschrieben wird. Dabei wird es nicht ohne Verschiebungen abgehen, da die mittelfristige Planung von vielen Faktoren abhängig ist (z. B. Fördermitteln). Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0/0 |
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