Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zur erneuten, verkürzten Offenlage des Bebauungsplans "Anbindung vom Knotenpunkt B 122 /L 48" an die Euloer Straße  

 
 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 30
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 27.06.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:15
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0980/2003 Beschluss zur erneuten, verkürzten Offenlage des Bebauungsplans "Anbindung vom Knotenpunkt B 122 /L 48" an die Euloer Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Planungsamt   

 

Beschlußvorschlag:

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans “Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48” an die Euloer Straße gem.

§ 3 (3) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Anregungen sollen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs vorgebracht werden. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt.
 

Das Plangebiet ist begrenzt:

¨       Im Norden durch die nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 245/1, 254/3 (teilweise) der Flur 42 und 142/1 der Flur 21

¨       Im Osten durch die östliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 142/1 der Flur 21, durch eine Parallele in einem Abstand von 20 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 249 der Flur 21; innerhalb der Flurstücke 142/1 und 152 der Flur 21 sowie 254/3 der Flur 42

¨       Im Süden durch die Grenze zwischen Flurstück 254/3 und 286 der Flur 42 sowie die südlichen Grenzen der Flurstücke 288/3, 288/4 und 267/2 der Flur 42

¨       Im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße (Flurstück 191/1 der Flur 42)
 

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans vom Mai 2003 sowie der dazugehörigen Begründung werden gebilligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

Abstimmungsergebnis: 25/0/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 25/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen