Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Goldschmidt führte einleitend aus, dass sich zum 01.09.2003 die Brandenburgische Bauordnung erheblich geändert hat. Aus diesem Grund macht die Stadt Forst (Lausitz) von ihrem Recht zum Erlass örtlicher Bauvorschriften gemäß § 81 BbgBO Gebrauch. Die bestehende Ablösungssatzung wurde den neuen rechtlichen Gegebenheiten angepasst. Des Weiteren wurde die Kalkulation der Ablösebeträge überarbeitet und den örtlichen Verhältnissen angepasst.
Es handelt sich hierbei um einen Satzungsentwurf, der entsprechend der BbgBO öffentlich auszulegen ist und Anregungen, Hinweise und Bedenken der Bürger vorgebracht werden können und entsprechend eingearbeitet werden. Nach Abschluss der Auslegungsfrist von einem Monat erfolgt eine erneute Vorlage in den entsprechenden Ausschüssen bis zur Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung.
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/0/2 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 2/0/0 |
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