Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Goldschmidt informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass der Gesetzgeber mit der neuen BbgBO eine erhebliche Anzahl von Vorhaben genehmigungsfrei gestellt hat. Die Stadt Forst (Lausitz) nimmt hierbei folgende im § 81 Abs. 7 BbgBO genannte Möglichkeit zum Erlass örtlicher Bauvorschriften wahr – “Örtliche Bauvorschrift zur Anzeigepflicht von nach § 55 BbgBO genehmigungsfreien Vorhaben”.
Die Anzeigepflicht soll hierbei lediglich für einzelne im § 55 genehmigungsfrei gestellte Vorhaben eingeführt werden, die im Einzelfall geeignet sind, bodenrechtlich beachtliche Spannungen herbeizuführen.
Die Anfragen der Ausschussmitglieder zu Antennenanlagen, Hundezwinger usw. wurden durch die Verwaltung beantwortet. Herr Goldschmidt wies abschließend nochmals darauf hin, dass diese Satzung mit bauordnungsrechtlichen Sachen im engeren Sinne nichts zu tun hat, hier handelt es sich vielmehr um eine planungsrechtliche Satzung in Bezug auf die Beeinträchtigung des Ortsbildes u. ä. Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 3/1/2 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 2/0/2 |
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