Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0613/2002  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan 2002 für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Finanzausschuß Vorberatung
28.01.2002 
25. Sitzung des Finanzausschusses abgelehnt   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
30.01.2002 
27. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
01.03.2002 
18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" Anlage 2-6) für das Jahr 2002.

Die Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.


 

Erläuterung zum

Wirtschaftsplan 2002 des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung

Forst (Lausitz)”

 

 

 

Erfolgsplan

 

Die Kanalbenutzungsgebühren sind auf der Grundlage einer zu erwartenden Schmutzwassermenge von 770.000 m³ geplant worden. Die ursprünglich prognostizierte Abwassermenge von 790.000 m³, die auch die Basis für die letzte Gebührenkalkulation darstellte, kann mit dem Produktionsrückgang eines Wäschereibetriebes, welcher mit einer jährlichen Schmutzwassermenge von ca. 20 Tm³ zu einem entsprechenden Gebührenaufkommen beitrug, auch durch Neuanschlüsse von Haushalten mittelfristig nicht  erreicht werden. Zusätzlich wirken sich der Bevölkerungsrückgang, weitere Firmenschließungen und die Sparmaßnahmen beim Wasserverbrauch nachteilig auf die Schmutzwasserentwicklung aus.

 

Die geplanten Erlöse für die Niederschlagswasserbeseitigung entsprechen dem möglichen Gebührenaufkommen aus der Flächenerhebung der Stadt Forst. Der notwendige  Betriebsführungsaufwand für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassernetzes  kann jedoch mit diesen Mitteln nicht abgedeckt werden, so daß notwendige Instandhaltungs- und Reinigungsleistungen nicht vollständig realisiert werden können. Zusätzlich wird die Niederschlagswasserbeseitigung rückwirkend ab dem Wirtschaftsjahr 2000 mit einer Abwasserabgabe für in öffentliche Gewässer eingeleitete Niederschlagswassermengen belastet. Im Planjahr 2002 bedeutet dies einen zusätzlichen Kostenaufwand von 37.000 €.    

Auf Grund der damit weiter ansteigenden Bewirtschaftungskosten bei der Niederschlagswasserbeseitigung ist eine Neukalkulation der Gebühren erforderlich. 

 

Bei den Erlöse aus der Abfuhr von Fäkalien und der Beseitigung von Verstopfungen haben wir für das Wirtschaftsjahr 2002 eine deutliche Entwicklung eingeplant. Diese resultiert aus der Annahme, daß zum 01.07.2002 die Einführung der dezentralen Entsorgung vorgesehen ist.

 

Die Auflösung der Beiträge wurde unter Berücksichtigung der möglichen Zugänge ermittelt und in den Wirtschaftsplan eingestellt.

 

Die Kostenerstattung für das Industrie- und Gewerbegebiet Süd ist nach der anteiligen Flächenauslastung ermittelt worden und basiert auf dem bisherigen Erkenntnisstand über die Eingründung von Unternehmen im Gewerbegebiet.

 

Die Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe resultieren aus Kosten für Strom,  Chemikalien, Wasser  und sonstige Verbrauchsmaterialien. Ausgehend von den Betriebskosten des Jahres 2001 ist auch im Planjahr 2002 mit erhöhten Aufwendungen für Chemikalien und Strom zu rechnen. Der auf Grund der Rohabwasserzusammensetzung wiederholt auftretene Schwimmschlamm  verlangt nach erhöhten Mengen von Hochleistungschemikalien.

Bei den Stromkosten wird der Eigenbetrieb durch die neue Stufe der Öko-Steuer  mit zusätzlichen Abgaben belastet.

 

Bei den bezogenen Leistungen sind Aufwendungen für die Klärschlammentsorgung sowie für Räum- und Rechengut  von T€ 80 enthalten. Die Kosten sind infolge der Rohabwasserzusammensetzung  sehr hoch. Im Zuge der Optimierung des Chemikalieneinsatzes wird jedoch eine Reduzierung erwartet.

 

Weiterhin sind 90,6 T€ an Transportaufwand für das Einsammeln und Befördern im Rahmen der dezentralen Entsorgung ab dem 01.07.2002 in den Wirtschaftsplan eingestellt worden.

 

Die übrigen Leistungen betreffen Kanalinstandhaltungen, - reinigungen und –inspektionen sowie planmäßige Wartungsarbeiten in der Kläranlage.

 

Die Personalkosten sind in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen im Wirtschaftsplan  berücksichtigt worden. Durch die Einführung der neuen Tarifstruktur ab 01.01.2002 sowie auf Grund planmäßiger Tarifanhebungen ist mit einem höheren Kostenvolumen zu rechnen.

 

Bei der Ermittlung der Abschreibungen sind wir vom vorhandenen  Anlagenbestand zuzüglich der im Wirtschaftsjahr 2001 fertiggestellten und der im Planjahr 2002 zu erwartenden Investitionen ausgegangen.

 

Die Verwaltungsaufwendungen der Stadtwerke basieren auf den bestehenden Berechnungsgrundlagen lt. Betriebsführungsvertrag.

 

Die Abwasserabgabe für Schmutzwasser haben wir entsprechend dem erreichten Reinigungsgrad durch die neue Kläranlage ermittelt. Auf Grund der zu erwartenden Schadstofffracht kann die Abwasserabgabe für das Wirtschaftsjahr 2002 mit T€ 62 beziffert werden.

 

Ab dem 01.01.2000 wird nach dem Brandenburgischen Abwasserabgabengesetz auch eine Abwasserabgabe für Niederschlagswasser erhoben. Die bisherigen Ermittlungen ergeben eine zusätzliche Kostenbelastung von 37 T€. Ein endgültiger Gebührenbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Der Betrag wurde aus kaufmännischer Vorsicht eingestellt.

 

Die Zinserträge resultieren aus kurzfristig angelegten finanziellen Mitteln.

 

Die Zinsaufwendungen wurden in Höhe der vorliegenden Zins- und Tilgungspläne eingestellt.

 

Insgesamt wird im Erfolgsplan 2002 ein Jahresverlust von T€ 72 prognostiziert.

 

Vermögensplan

 

Die Zuweisungen der öffentlichen Hand werden in der Anlage 3/2 detailliert dargestellt.

 

Die Ertragszuschüsse können im Wirtschaftsjahr 2002 in Höhe von T€ 613,5 angesetzt

werden. Dabei handelt es sich um  Kanalanschlußbeiträge und die Erstattung von Grundstücksanschlußleitungskosten.

 

Die Abschreibungen wurden entsprechend dem Erfolgsplan in den Vermögensplan eingestellt.

 

Auf Grund von Verzögerungen im Investitionsgeschehen können Rücklagen für Investitionen aus dem Jahr 2001  in Höhe von T€ 1.179,7 im Wirtschaftsjahr 2002 bereitgestellt werden.

 

Auf der Ausgabenseite des Vermögensplanes stellen sich unter Punkt 1 bis 5 die relevanten Positionen aus dem Erfolgsplan dar.

 

Die Investitionen für die Abwasserbeseitigung werden in der Anlage 3/1 detailliert nachgewiesen.

 

Die Tilgung der Kredite basiert auf den vorliegenden Tilgungsplänen.

 

 

Finanzplan

 

Bei den Einnahmen des Finanzplanes handelt es sich im wesentlichen  um Zuweisungen der öffentlichen Hand, den Zuschüssen Nutzungsberechtigter sowie um die erwirtschafteten Abschreibungen. 

 

Die Ausgaben betreffen insbesondere die Auflösung von Rücklagen, Sonderposten und Ertragszuschüssen sowie die Aufwendungen für Investitionen und die Tilgung von Krediten.

 

Mittelfristiger Erfolgsplan

 

Die mittelfristige Erfolgsplanung basiert auf einer stagnierenden Abwassermenge und einer Kanalbenutzungsgebühr von 2,94 €/m³.

 

Mit diesem Gebührenaufkommen wird es auch weiterhin möglich sein, im Bereich Schmutzwasser kostendeckend zu arbeiten.  

 

 

 

Anlagen