Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0614/2002  

 
 
Betreff: Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 und 3 BauGB für das geplante Sanierungsgebiet "Innenstadt"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Geisler
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
27.03.2002 
22. Sitzung des Planungsausschusses geändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
16.04.2002 
Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 141 Abs. 1 und 3 BauGB den Beginn vorbereitender Untersuchungen für das geplante Sanierungsgebiet “Innenstadt”.

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 


Erläuterungen:

 

Erfordernis städtebaulicher Maßnahmen

 

Das Neubauquartier “Am Mühlgraben” wurde 1994 in das Fördermittelprogramm zur städte­baulichen Weiterentwicklung großer Neubaugebiete aufgenommen. Schwerpunkt der seit 1994 laufenden Maßnahme sind Wohnumfeldverbesserungen und verkehrsplanerische Maßnahmen. Hierzu gehörte insbesondere die Gestaltung der Freiflächen entlang des Mühl­grabens und die Einrichtung verkehrsberuhigter Zonen.

 

Durch die Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH (FWGmbH) und die Forster Wohnungs­genossenschaft e.G. (FWO e.G.), die über den Großteil der Wohnungsbestände in der Innenstadt verfügen, wurden in der Vergangenheit umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand durchgeführt. Während die FWGmbH noch über unsanierung Wohnungs­bestände in der Straße Am Haag, um den Markt und den Lindenplatz verfügt, hat die FWO e.G. die Sanierung ihrer Bestände im Wesentlichen abgeschlossen.

 

Trotz der durchgeführten Maßnahmen und der Verbesserungen des Wohnumfeldes sind die Wohngebäude der 70er/80er Jahre entlang der Berliner Straße, der Straße Am Haag und um den Markt durch erhebliche Leerstände gekennzeichnet. Unsanierte und teilsanierte Woh­nungen sind wesentlich stärker vom Leerstand betroffen. Daneben stehen in besonderem Maße große Wohnungen leer, da einerseits der Anteil kleiner Haushalte steigt und anderer­seits aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheit selbst größere Haushalte die Anmietung preiswerter, kleinerer Wohnungen bevorzugen. Der Leerstand in den oben genannten Bereichen beträgt hier zwischen 27 % und 58 %.

 

Anhand des Leerstandes wird ersichtlich, dass die vorhandenen Gebäude hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Geschossigkeit) / ihrer Wohnungen (Wohnungsgröße, Zuschnitt) nicht mehr den allgemeinen Anforderungen an Wohnverhältnisse entsprechen und gegenüber anderen Beständen nicht konkurrenzfähig sind.

 

Die Innenstadt von Forst (Lausitz) weist eine sehr differenzierte Struktur und Gestalt auf. Die Überformung der Innenstadt führte zu einer sehr heterogenen, teilweise fragmentierten Be­bauungsstruktur. Die Bebauung der einzelnen Epochen steht in keinem strukturellen Zusam­menhang. Der Bereich um den Markt erfüllt nicht die Aufgaben, die ihm aufgrund seiner zentralen Lage im Stadtgefüge zukommen. Die Entwicklung des Innenstadtbereiches hat erhebliche Auswirkungen auf die Attraktivität und Identität der Stadt sowohl für die Bewohner als auch die Besucher Forsts.

 

Im Bereich um die Leipziger Straße wurden umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an den Wohnungsgebäuden der 50er Jahre durchgeführt. Im Kreuzungsbereich Leipziger Straße / Bahnhofstraße erfolgte die Realisierung von Wohnungsneubau. Der Oberschulstandort an der Bahnhofstraße wurde in den vergangenen Jahren aufwendig saniert und durch einen Hallenneubau ergänzt. Gleichzeitig existieren im Umfeld umfangreiche Brachflächen, ver­einzelte Altbaubestände, die überwiegend leer stehen und Industrieruinen, für die ein Alt­lastenverdacht besteht. Das desolate Erscheinungsbild dieser Gebäude, Anlagen und Flächen steht in starkem Kontrast zu den durchgeführten Maßnahmen.

 

Von den Industrieruinen gehen Gefährdungen aus, die die allge­meinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gefährden. Die Flächen sind so herzurichten, dass die Sicherheit der im Gebiet wohnenden Menschen gewährlei­stet ist. Brachliegende Flächen führen zu einer negativen Milieubildung und zur Stigmatisierung der umliegenden Flächen.

 

Die Bebauung der dargestellten substanziellen und funktionalen Mängel in der Innenstadt sowohl östlich als auch westlich der Berliner Straße ist aus Gründen des Allgemeinwohls dringend erforderlich. Ziel muss es sein, die erhaltenswerten Strukturen und Gebäude zu bewahren, so zu verbessern, dass sie langfristig tragfähig sind und in den übrigen Bereichen einen Strukturwandel / eine Umgestaltung des Gebietes herbeizuführen, mit welchem das Stadtbild und die Wohnverhältnisse nachhaltig verbessert werden.

 

Verfahren

 

Es wird daher vorgesehen, für das Gebiet “Innenstadt” vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 und 3 BauGB durchzuführen. Die vorhandene Rahmenplanung sowie das Stadtumbau- und Wohnungswirtschaftskonzept bilden Planungsgrundlagen für die vorbereitenden Untersuchungen.

 

Die besonderen bodenrechtlichen Vorschriften (§§ 152 bis 156) sollen nicht zur Anwendung kommen, da sich die Grundstücke überwiegend im Eigentum des städtischen Wohnungs­unternehmens und der Forster Wohnungsgenossenschaft befinden. Die geplanten Sanierungen an den zu erhaltenden Beständen und der Abriss nicht tragfähiger Bestände soll ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen.

 

Die Eingriffe der Stadt sollen sich darauf beschränken, steuernd und initiierend die bestehen­den Erneuerungskräfte zu stützen. Eine umfassende Nutzungsänderung des Gesamtge­bietes ist nicht beabsichtigt. Der Schwerpunkt der Entwicklung soll auch künftig in der Wohn­funktion liegen, aber auch in der Stärkung attraktiver und zentraler Funktionen. Weitere umfassende Maßnahmen liegen in der Neugestaltung und Aufwertung der öffentlichen Räume sowie in der Verbesserung der Erschließung.

 

Von einer erheblichen sanierungsbedingten Wertsteigerung ist daher nicht auszugehen.

 

Die Genehmigungspflicht für Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge nach § 144 BauGB soll auch im vereinfachten Verfahren nicht ausgeschlossen werden. Das Untersuchungs­gebiet hat eine Größe von ca. 51 ha. Der Plan mit der räumlichen Abgrenzung liegt der Begründung bei.