Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Änderung der Anordnung der Umlegung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Am Keuneschen Kirchweg" (Beschluss vom 28. 09. 2001).
Der Beschluss vom 28. 09. 2001 wird aufgehoben. Erläuterungen:
Vom zuständigen Planungsamt wird die Änderung des Bebauungsplanes "Am Keuneschen Kirchweg" avisiert. Aufgrund der veränderten Festsetzungen müssen die Grenzen des Umlegungsgebietes neu bestimmt werden. Das künftige Umlegungsgebiet wird nicht mehr aus zwei Teilflächen bestehen, sondern bildet eine Gesamteinheit.
Die genaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes obliegt gem. § 47 BauGB dem Umlegungsausschuss der Stadt Forst (Lausitz), der auch das gesamte Umlegungsverfahren durchzuführen hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben. |
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