Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0621/2002  

 
 
Betreff: Anordnung des Umlegungsverfahrens für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Am Keuneschen Kirchweg"
hier: Änderung der Grenzen des Umlegungsgebietes

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Kornegger, Petra
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
14.02.2002 
21. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
01.03.2002 
18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Änderung der Anordnung der Umlegung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Am Keuneschen Kirchweg" (Beschluss vom 28. 09. 2001).

 

Der Beschluss vom 28. 09. 2001 wird aufgehoben.


Erläuterungen:

 

Vom zuständigen Planungsamt wird die Änderung des Bebauungsplanes "Am Keuneschen Kirchweg" avisiert.

Aufgrund der veränderten Festsetzungen müssen die Grenzen des Umlegungsgebietes neu bestimmt werden. Das künftige Umlegungsgebiet wird nicht mehr aus zwei Teilflächen bestehen, sondern bildet eine Gesamteinheit.

 

Die genaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes obliegt gem. § 47 BauGB dem Umlegungsausschuss der Stadt Forst (Lausitz), der auch das gesamte Umlegungsverfahren durchzuführen hat.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.