Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0629/2002  

 
 
Betreff: Bebauung Promenade
hier: Fällung von Bäumen
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Kornegger, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Anhörung
07.03.2002 
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlußvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss wird über die notwendige Fällung von 18 Bäumen informiert.


Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 10. 04. 1992 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Forst-Promenade" beschlossen.

 

Auf der Grundlage einer seit Dezember 2000 vorliegenden neuen Gestaltungskonzeption wurde am

23. 02. 2001 in der Stadtverordnetenverwammlung der Stadt Forst (Lausitz) ein Änderungsbeschluss zum Geltungsbereich des B-Planes herbeigeführt (nördliche Erweiterung).

 

Im Zuge der Vorbereitung der Baumaßnahmen und zur Schaffung der Baufreiheit ist die Fällung von 18 Bäumen notwendig. Aufgrund der Anordnung des Baufensters im B-Plan (Vorentwurf) ist eine Erhaltung der betroffenen Gehölze nicht möglich und die Fällung festgesetzt.

 

Die Fällung soll bis Mitte März in Eigenleistung realisiert werden. Die notwendige Ausnahmegenehmigung wird vom Landkreis Spree-Neiße (Untere Naturschutzbehörde) erteilt.

 

Zur Fällung vorgesehen sind:

 

                              5 Rot-Dorn

                              5 Baum-Hasel

                              1 Konifere

                              1 Stiel-Eiche

                              6 Pappeln

 

                            18 Bäume

 

Als Ausgleich für die Fällung wird die Neupflanzung von 18 Alleebäumen gefordert. Dieser Ausgleich wird als zweckgebundene Ausgleichszahlung gefordert.

 

Die Höhe der geforderten Ausgleichszahlung beträgt 9.180,00 EUR.

510,00 EUR (ca. 1.000,00 DM) pro neuzupflanzendem Alleebaum incl. Nebenleistungen und 3 Jahren Pflege.