Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Erarbeitung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Domsdorf entsprechend der in der Anlage dargestellten Fläche.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Die gültige Baugesetzgebung erleichtert das Bauen im Innenbereich, da im Gegensatz zum Außenbereich planerische Voraussetzungen wie Flächennutzungs- und Bebauungspläne, nicht erforderlich sind. Ferner ermöglicht das BauGB, einzelne bislang dem Außenbereich zugehörige Grundstücke auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen.
Derzeit gibt es für die gesamte Ortslage Domsdorf keine klare Abgrenzung des Innenbereiches gegenüber dem Außenbereich, wodurch im Einzelfall eine schnelle Entscheidung über die Zulässigkeit von Bauvorhaben, insbesondere bei Anträgen auf Baugenehmigung sowie u.a. auch bei der Ermittlung von Beiträgen erschwert wird.
Der Plan der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile soll hierbei Abhilfe schaffen und die gesetzliche Grundlage für Bauentscheidungen darstellen.
Die Beteiligung der Bürger erfolgt in Form der Offenlage in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) - Baudezernat.
Die Träger öffentlicher Belange werden über die Offenlegung informiert.
Anlagen:
Lageplan
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||