Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0636/2002  

 
 
Betreff: 1. Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2a BauGBMaßnahmenG für die Ortslage Mexiko
2. Beschluss zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Stadt Forst (Lausitz), Ortslage Mexiko
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
27.03.2002 
22. Sitzung des Planungsausschusses geändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
16.04.2002 
Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlußvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung des
    Verfahrens zur Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4
    Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2a BauGBMaßnahmenG für die Ortslage
    Mexico.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Erarbeitung einer
    Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Mexiko
    entsprechend der in der Anlage dargestellten Fläche.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 


Erläuterungen:

 

Für die Ortslage Mexiko besteht eine seit dem 14.07.1997 rechtskräftige Klarstellungs- und Abrundungssatzung.

 

Die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der alten Klarstellungs- und Abrundungs­satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2a BauGBMaßnahmenG für die Ortslage Mexiko und die Neuaufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB dient der Überprüfung und der Korrektur des Geltungsbereiches, der Komplettierung des Gebäudebestandes sowie der Überprüfung und Vermaßung der Bebauungstiefen.

 

Die Beteiligung der Bürger erfolgt in Form der Offenlage in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) - im Baudezernat.

 

Die Träger öffentlicher Belange werden über die Offenlegung informiert.

 

 


Anlagen:

 

Lageplan