Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Der Wirtschafts- und Landwirtschaftsausschuss wurde zum Projektstand der ZiS-Handlungsinitiative informiert. Des Weiteren wurde die zukünftige Projektarbeit kurz dargestellt. Fragen, Hinweise, Anregungen und Bedenken der Beratungsteilnehmer werden protokolliert und an das federführende Amt (Planungsamt) zur Beratung und weiteren Abstimmung weitergeleitet.
Erläuterungen:
Das Land Brandenburg fördert mit der Handlungsinitiative “ZiS” Stadtgebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf. In diesen Gebieten soll eine nachhaltige und positive Entwicklung sichergestellt werden. Bis 2006 werden für wichtige Maßnahmen in 15 ausgewählten Stadtgebieten im Land Brandenburg etwa 110 Mio EUR Fördermittel aus Strukturfonds der Europäischen Union und vom Land Brandenburg bereitgestellt.
Forst (Lausitz) hat das Gebiet der Innenstadt für das Förderprogramm vorgesehen und hat im November 2000 mit engagierter Unterstützung durch lokale Akteure und Fachbüros einen Aufnahmeantrag mit ersten, für die Stadt und ihre Bürger wichtigen Maßnahmen und Projekten eingereicht. Im März 2001 wurde Forst grundsätzlich in das ZiS-Programm aufgenommen.
Maßgeblich für die weitere Durchführung des Programms bis 2006 ist ein auf der Grundlage des Aufnahmeantrages weiterentwickeltes “Integriertes Handlungskonzept”. Dieses muss insbesondere zielorientierte und prioritäre Handlungsfelder und Maßnahmen beinhalten, die geeignet sein müssen, die erkannten Probleme und Missstände in der Innenstadt nachhaltig zu lösen. Das Handlungskonzept stellt sich im gesamten Prozessverlauf als fortschreibungsfähige Formulierung von Gesamtzielen, Einzelzielen, Handlungs- und Maßnahmeschwerpunkten dar und ist eine Orientierungs- und Steuerungshilfe (“Leitfaden”) im Entwicklungsprozess des ausgewählten Stadtgebietes. Das Handlungskonzept wurde 2001 von der Stadt gemeinsam mit den Bürgern, regionalen Trägern und Akteuren erarbeitet und im November 2001 von der Stadt zur Prüfung und Bestätigung durch den ministeriellen Lenkungsausschuss eingereicht. Nach grundsätzlicher Bestätigung des Handlungskonzeptes können entsprechend dem aufgestellten Gesamtkonzept Fördermittel für Einzelmaßnahmen beantragt werden.
Der Wirtschafts- und Landwirtschaftsausschuss wird regelmäßig zum aktuellen Projektstand der ZiS-Handlungsinitiative informiert. Des Weiteren sollen bedarfsgerecht die anstehenden Projektarbeiten im Rahmen von ZiS erläutert und beraten werden.
In der Anlage 1 wird der Wirtschafts- und Landwirtschaftsausschuss über den aktuellen Projektstand der ZiS-Handlungsinitiative informiert.
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