Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Für die Ortslage Eulo besteht eine seit dem 23.07.1993 rechtskräftige Klarstellungs- und Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB.
Aufgrund einer Überschneidung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes “Neuansiedlung Horno” mit dem Geltungsbereich der Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Eulo, sowie der Erforderlichkeit der Überprüfung der Grenzen der Satzung, des Gebäudebestandes und der Festsetzung konkreter Bebauungstiefen, ist die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der alten Klarstellungs- und Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB und parallel hierzu die Neuaufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB erforderlich.
Die Beteiligung der Bürger erfolgt in Form der Offenlage in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) - im Baudezernat.
Die Träger öffentlicher Belange werden über die Offenlegung informiert.
Anlagen:
Lageplan
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