Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) wird über das bisherige Verfahren und die freiwillige Meinungsäußerung zum geplanten Wochenendhausgebiet Eulo-Nord informiert.
Erläuterungen:
Durch die Verwaltung wurde vorgeschlagen, für die im gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesene Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung “Wochenendhausgebiet” einen Bebauungsplan entsprechend dieser Bestimmung aufzustellen.
Da sich dieses Gebiet derzeit im Außenbereich befindet, sind die Möglichkeiten der baulichen Nutzung stark eingeschränkt. Allgemein zulässig sind nur privilegierte Vorhaben, unter anderem land- und forstwirtschaftliche Betriebe oder Betriebe mit gartenbaulicher Erzeugung. Wochenendhäuser sind im Außenbereich generell nicht privilegiert und damit ein Neubau nicht realisierbar.
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für Wochenendhäuser sollte gleiches Baurecht für alle Grundstückseigentümer entsprechend der Zweckbestimmung im Flächennutzungsplan geschaffen werden. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes “Wochenendhausgebiet Eulo-Nord” wurde erstmalig im Planungsausschuss am 11.04.2001 beraten. Durch den Haupt- und Petitionsausschuss wurde diese Vorlage zurückverwiesen mit dem Auftrag an die Verwaltung, eine chronologische Aufarbeitung dieses Vorganges durchzuführen und eine Vorabstellungnahme der Landesplanungsbehörde anzufordern.
Die erneute Beratung dieser Vorlage fand am 11.09.2001 im Planungsausschuss statt. Hierzu wurde den Ausschussmitgliedern die chronologische Aufarbeitung zur Frage der Bereitstellung von Bauland im Wochenendhausgebiet Eulo-Nord übergeben. Die Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung GL 7 beinhaltete, dass die Ausweisung eines Wohngebietes unter Berücksichtigung der Belange einer nachhaltigen Siedlungs- und Stadtentwicklung mit erheblichen landesplanerischen Bedenken gesehen wird. Des Weiteren wurde auf das Gebot der Innenentwicklung auch im Rahmen des derzeit in Bearbeitung befindlichen Stadtumbau- und Wohnungswirtschaftskonzeptes hingewiesen, so dass eine Wohnbauflächenentwicklung im Außenbereich nicht Gegenstand einer nachhaltigen Stadtentwicklung sein kann.
In der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2001 erfolgte kein Beschluss der Vorlage. Die Verwaltung wurde beauftragt, vor Beplanung des Gebietes die Zielstellung des Wochenendhausgebietes den betroffenen Grundstückseigentümern darzulegen. Dazu fanden am 16.01.2002 und 26.03.2002 zwei Bürgerinformationen statt. Hier wurde die planungs- und erschließungsrechtliche Situation dargelegt. Des Weiteren wurden den Grundstückseigentümern die ermittelten Erschließungskosten und Kanalanschlussbeiträge übergeben. Außerdem wurde eine freiwillige Meinungsäußerung initiiert, um die von den Bürgern gewünschte Entwicklungsvariante zu ermitteln.
Die Auswertung dieser abgegebenen freiwilligen Meinungsäußerung fand am 29.04.2002, 16.00 Uhr statt. Es nahmen vier Grundstückseigentümer teil. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
Anzahl der vorhandenen Grundstücke: 89 Anzahl der abgegebenen Äußerungen insgesamt: 78 davon ungültige Äußerungen 2
Stimmen für B-Plan Wochenendhausgebiet 5 Stimmen für Wohnbebauung 38 Stimmen für keine Änderung des derzeitigen Zustandes 33
Ein eindeutiges Votum dieser freiwilligen Meinungsäußerung ist aus dem Ergebnis nicht erkennbar.
Die Verwaltung bittet die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz), sich über die weitere Verfahrensweise zu positionieren.
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