Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0676/2002  

 
 
Betreff: Straßenbau Wohnquartier Fröbelstraße / Pestalozzistraße
hier: Änderung Fahrbahnbelag
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Urbitsch
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Anhörung
16.05.2002 
24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlußvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss wird mit nachfolgender Begründung über die Änderung in der Herstellung des Fahrbahnbelages im Wohnquartier Fröbelstraße / Pestalozzistraße zur Variante 1 informiert.

 


Erläuterungen:

 

Der Vorhabenträger ist an die Verwaltung mit der Bitte herangetreten, im B-Plangebiet die vorhandenen unbefestigten Straßen, zumindest die Fahrbahnen, noch in diesem Jahr in einer ersten Ausbaustufe erstmals herzustellen. Die erforderliche finanzielle Deckung erfolgt aus den Einnahmen des Erschließungsträgers. Dementsprechend hat die Verwaltung und das beauftragte Ingenieurbüro die Kosten für mögliche Ausbauvarianten ermittelt. Im Ergebnis ist festzustellen:

 

Variante 1:
ursprüngliche Vorlage vom 07.06.2001, d. h. Asphalt

       Schottertragschicht / Frostschutz herstellen

       bituminöse Asphalttragschicht als erste Ausbaustufe herstellen

       in der zweiten Ausbaustufe bituminöse Deckschicht aufbringen, incl. Reinigung und Schneiden

 

Variante 2:
geänderte Vorlage vom 07.06.2001, d. h. Pflaster

       Schottertragschicht / Frostschutz herstellen

       bituminöse Asphalttragschicht als erste Ausbaustufe herstellen

       in der zweiten Ausbaustufen bituminöse Asphalttragschicht aufnehmen, der Wieder­verwendung zuführen, die verbleibende Schottertragschicht einbauen, verdichten, Pflaster­belag herstellen

 

Variante 3:
Oberflächenbehandlung der Schottertragschicht

       Schottertragschicht / Frostschutz herstellen

       Aufbringen einer “Tränkdecke” auf bzw. in der Schottertragschicht (Anspritzen, Binden, Absplitten) als erste Ausbaustufe

       in der zweiten Ausbaustufe “Tränkdecke” aufnehmen, einer Wiederverwendung zuführen; nochmaliges Planieren und Verdichten der Schottertragschicht, Pflasterbelag herstellen

 

Bei den vorgenannten Varianten werden die Gesamtkosten, d. h. erste und zweite Ausbau­stufe einschließlich Borde und Gehweg benannt.

 

Variante 1:              ca. 122.000,00 EUR

Variante 2:              ca. 160.000,00 EUR

Variante 3:              ca. 130.000,00 EUR

 

Hierbei ist zu berücksichtigen:

 

  1. Auch bei zeitlich getrennter Durchführung der Ausbaustufen (erste Baustufe im Jahr 2002, zweite Baustufe möglicherweise im Jahr 2004) werden die tatsächlichen Baukosten auf die Grundstückseigentümer gemäß Satzung umgelegt.

 

  1. Die Variante 3 erfüllt nicht die geforderten Anforderungen, speziell bei Lkw-Verkehr, mit welchem im Zuge von geplanten Hochbaumaßnahmen im B-Plangebiet zu rechnen ist.

 

  1. Sämtliche Grundstücksanschlussleitungen, auch für derzeit unbebaute Grundstücke, sollten mit der ersten Ausbaustufe verlegt werden.

 

In Anbetracht vorgenannter Umstände vertritt die Verwaltung die Meinung, die Fahrbahn in der zweiten Ausbaustufe in Asphalt herzustellen, d. h. die Variante 1 zur Anwendung zu bringen. Damit werden gleichfalls die Kosten für die Bürger so gering wie möglich gehalten.