Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes “An der Max-Fritz-Hammer-Straße” erneut gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 3 (3) BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet ist begrenzt:
im Norden/Westen durch den Mühlgraben im Süden durch die Max-Fritz-Hammer-Straße im Osten durch die östliche Grenze des Flurstückes 186/1, Flur 17
Der Entwurf des Bebauungsplanes vom März 2002 wird gebilligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 13.11.1998 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Gebiet “An der Max-Fritz-Hammer-Straße” einen B-Plan aufzustellen. Den Bürgern wurden am 22.06.1999 im Rahmen einer Informationsveranstaltung die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erläutert und Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Grundsätzliche Anregungen und Bedenken wurden nicht erhoben.
Der Entwurf des B-Planes ist mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zuletzt vom 22.11.1999 bis 23.12.1999 öffentlich ausgelegt worden.
Aufgrund verschiedener geringfügiger Änderungen des B-Planentwurfes, insbesondere Verlegung des Fuß-/Radweges nach Westen und Festsetzung als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit sowie Anpassung des Baufeldes und Neufestsetzung der zulässigen Bauweise in diesem Bereich als abweichende Bauweise mit Baukörpern von max. 16 x 16 m Grundfläche, soll der Entwurf nun erneut öffentlich ausgelegt werden.
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