Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0694/2002  

 
 
Betreff: Schließung der Kindertagesstätte "Villa Klein & Groß" zum Schuljahresende 2001/2002
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bettina Bossert
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
03.06.2002 
Sondersitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
06.06.2002 
29. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.06.2002 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Schließung der Kindertagesstätte "Villa Klein & Groß" zum Schuljahresende 2001/2002.


Erläuterungen:

 

Durch die sinkende Zahl der Geburten im Jahr 2001 geht die Auslastung in den Kindertagesstätten der Stadt Forst (Lausitz) weiter zurück. Die Kindertagesstätten “Regenbogen” und “Waldhaus” sind ausgelastet. In den Kindertagesstätten “Mischka” und “Kinderland” ist die Kapazität lt. Betriebserlaubnis nicht ausgelastet.

 

Name der Einrichtung

Kapazität lt. Betriebs-erlaubnis

Kinderzahl

01.05.2002

Abgänge

II. Halbjahr

2002

Zugänge

II. Halbjahr

2002

Kinderzahl

31.12.2002

freie Plätze

“Regenbogen”

56

56

8

8

56

-

“Waldhaus”

60

59

5

6

60

-

“Mischka”

220

179

29

28

178

42

“Kinderland”

240

164

21

30

173

67

“Villa Klein & Groß”

66

47

10

3

40

26

Summe

 

135

 

Durch rückgängige Bevölkerungszahlen wird sich an dieser Situation auch mittelfristig nichts ändern. Es muss deshalb nach Möglichkeiten zur effektiven Nutzung der vorhandenen Einrichtungen gesucht werden.

 

Die Schließung der Kita “Villa Klein & Groß” ist nach Umsetzung der Kinder in die Kita “Mischka” möglich und aus wirtschaftlicher Sicht notwendig. Die Kita “Villa Klein & Groß” ist die einzige Einrichtung der Stadt Forst (Lausitz) auf der ein vermögensrechtlicher Anspruch lastet. Bei Geltendmachung von Ausschlussgründen nach §§ 4 und 5 VermG hat die Stadt Forst (Lausitz) im Jahr 2002 an den Entschädigungsfonds eine Entschädigungssumme von 39.130,00 DM = 20.006,85 Euro gemäß § 10 Abs. 3 EALG zu zahlen.

 

Bei der Begehung der Kindertagesstätte durch den Arbeitsschutzausschuss der Stadt Forst (Lausitz) am 18. 9. 2001 wurde außerdem nochmals klar festgestellt, dass das Gebäude zur Nutzung als Kindertagesstätte im jetzigen Zustand nur bedingt geeignet ist. Nach einer Rücksprache mit dem Hochbauamt der Stadt Forst (Lausitz) wären nach Schätzung zur Behebung aller Mängel Investitionen in Höhe von 845.250,00 Euro notwendig.

 

Eine Betreuung der Kinder der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 1 Kita-Gesetz - Rechtsanspruch - ist auch nach Schließung der Einrichtung gewährleistet. Der Bedarf zur Abdeckung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern gemäß § 5 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches kann durch die noch verbleibenden vier Einrichtungen im kommunaler und drei Einrichtungen in freier Trägerschaft erfüllt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen: