Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0721/2002  

 
 
Betreff: Entwurf Schulentwicklungsplan des Landkreises Spree-Neiße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Andreas Kaiser
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.06.2002 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Entwurf (Arbeitsstand 14. Juni 2002) der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Spree-Neiße für die Jahre 2002 bis 2007 bezüglich der Schulentwicklung der Grundschulen und weiterführenden Schulen in der Stadt Forst - wie in der Anlage zitiert - zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Schulentwicklungsplan vorgesehene Optimierung auf drei Grundschulstandorte hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu prüfen und die Ergebnisse dem zuständigen  Ausschuss zur Beratung vorzulegen.


Erläuterungen:

 

Mit Schreiben des Schulverwaltungsamtes des Landkreises Spree-Neiße vom 14. Juni 2002 wurde der Stadt Forst (Lausitz) die aktuelle Fassung des Entwurfes des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Spree-Neiße für die Jahre 2002 bis 2007 zugestellt. Der Schulentwicklungsplan wird dem Kreistag am 26. Juni 2002 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Kreisausschuss hat bereits mehrheitlich dem Schulentwicklungsplan zugestimmt (Beratungsergebnis 7/2/0).

 

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes vom 12. April 1996 (GVBl. I S. 102) ist im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung § 102 heranzuziehen:

 

Absatz 2; Satz 1:

“In der Schulentwicklungsplanung wird der gegenwärtige und künftige Schulbedarf ausgewiesen.”

 

Absatz 3:

“Der Schulentwicklungsplan soll für einen Zeitraum von 5 Jahren (Planungszeitraum), erstmalig mit dem Stichtag 1. August 1997 für die voraussichtliche Entwicklung bis zum 31. Juli 2002, auf der Basis der jüngsten Schulstatistik aufgestellt und geschlossen werden. Schulentwicklungspläne sind rechtzeitig vor Ablauf des Planungszeitraumes fortzuschreiben.”

 

Absatz 4:

“Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Mit den kreisangehörigen Schulträgern ist Benehmen herzustellen. (Hervorhebung durch Verfasser der Vorlage)

 

Absatz 5:

“Schulentwicklungspläne und ihre Fortschreibung bedürfen für ihre Wirksamkeit der Genehmigung durch das für Schule zuständige Ministerium.”

 

 


Anlagen:

 

“Schulentwicklung der Grundschulen in der Stadt Forst

 

Die Geburtenentwicklung in der Stadt Forst hat zwar einen leichten Anstieg zu verzeichnen, die tatsächlich in der Grundschule ankommenden Schüler bestätigen jedoch die in der Schulentwicklungsplanung von 1996/97 zugrunde gelegte Zahl von ca. 150 Schulanfängern jährlich.

 

Die vom Kreistag vorgegebene Reduzierung auf 4 Grundschulstandorte wurde nicht erreicht. Bis zum Ende des Schuljahres 2002/03 unterhält die Stadt Forst 5 Grundschulen. Ab dem Schuljahr 2003/04 wird durch Schließung der Grundschule Eulo die Konzentration auf 4 Grundschulen durchgeführt.

 

Der Stadt Forst wird erneut aufgegeben, eine Optimierung auf 3 Standorte vorzusehen. Aus der Sicht des Kreises ist auch die Einführung von Flex-Klassen keine Begründung notwendigerweise 4 Standorte aufrechtzuerhalten.

 

Angesichts der vorhandenen Schulsubstanz in der Stadt Forst kann die geordnete Beschulung an 3 Standorten gewährleistet werden.

 

Die Festlegung der konkreten Schulstandorte hat neben pädagogischen Gesichtspunkten unter ausreichender Beachtung und Abwägung der anstehenden Investitions- und Betriebskosten sowie einer optimalen Gestaltung der Schülerbeförderung zu erfolgen.”

 

 

 

“Schulentwicklung der weiterführenden Schulen in der Stadt Forst

 

Ausgehend von den in den Grundschulen der Stadt befindlichen Schülern wird es bis zum Schuljahr 2003/04 möglich sein, in Forst alle weiterführenden Schulangebote aufrechtzuerhalten.

 

Wie im vorangegangenen Plan prognostiziert, hat die Rekonstruktion der Gesamtschule Forst dazu beigetragen, das Wahlverhalten zugunsten der Gesamtschule zu verändern. Während die in städtischer Trägerschaft befindliche Realschule und das in kreislicher Trägerschaft befindliche Gymnasium schon immer als regionale Schulangebote für Teile der Ämter Hornow/Simmersdorf und Döbern-Land funktionierten, erlangt die Gesamtschule der Stadt Forst voraussichtlich ab dem Schuljahr 2004/05 regionale Bedeutung für Schüler aus dem Amt Hornow/Simmersdorf, da die vorliegenden Schülerzahlen für die Gesamtschule Groß-Schacksdorf darauf hinweisen, dass spätestens ab diesem Schuljahr keine 2 siebente Klassen mehr gebildet werden können. Für Schüler aus den Orten Jethe, Simmersdorf und Groß-Schacksdorf wird die Gesamtschule Forst zur nächsterreichbaren Schule dieser Schulform. Unter Berücksichtigung einer Übergangsquote von 40 % zur Gesamtschule ist mit ca. 5 bis 6 Schülern zu rechnen, die jährlich an die Gesamtschule kommen.

 

Der zum Schuljahr 2006/07 erreichte Tiefpunkt der Schülerzahl, die in die SEK I übergehen, wird den Schulträger veranlassen erneut zu prüfen, ob alle Schulformen weiter aufrechterhalten werden können. Dabei muss es darauf ankommen, ein solches Angebot aufrechtzuerhalten, das möglichst vielen Schülern zugute kommen kann.”