Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
- Im Westen durch eine Parallele ca. 35 m westlich des vorhandenen Grabens bzw. des - Im Norden durch die Spremberger Straße - Im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 541/7 und 541/6, Flur 41; durch die Diesterwegstraße; durch die östliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 415/2, Flur 41 bzw. 415/1, Flur 41 (Teilbereich) - Im Süden durch eine Parallele ca. 45 m südlich der Pestalozzistraße - Im Südwesten durch die Straße “Am Birkenwäldchen”
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Der seit dem 18.09.1998 rechtskräftige Bebauungsplan “Pestalozzistraße” soll im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB geändert werden.
Die Änderung des B-Planes beinhaltet die Entfernung einer abmontierten 20 kV-Freileitung aus der Planzeichnung, die zeichnerische Darstellung einer 400 V-Freileitung mit entsprechenden Sicherheitsabständen, die Aufnahme eines Baufeldes im Bereich an der Straße Am Birkenwäldchen, die Erhöhung der maximal zulässigen WE in 2 Quartiersbereichen, die Präzisierung der Festsetzungen im Quartiersbereich an der Spremberger Straße und der Fröbelstraße, die Änderung einer grünordnerischen Festsetzung aufgrund des Rückbaues der 20 kV-Freileitung.
Die Offenlegung des Entwurfes des B-Planes im Rahmen dieses vereinfachten Verfahrens erfolgte im Zeitraum vom 26.03.2002 bis 29.04.2002.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.03.2002 über die Offenlage informiert.
Die vorgebrachten Anregungen wurden in der Anlage 1 aufgelistet, abgewogen und in den B-Plan eingearbeitet.
Anlage 2
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes “Pestalozzistraße”
B e s c h l u s s
1. Die während des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB vorgebrachten Anregungen und 2. Aufgrund des Baugesetzbuches mit Rechtsstand 01.01.1998, in der jeweils gültigen Fassung, beschließt die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) die 1. Änderung des Bebauungsplanes
- Im Norden durch die Spremberger Straße - Im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 541/7 und 541/6, Flur 41; durch die Diesterwegstraße; durch die östliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 415/2, Flur 41 bzw. 415/1, Flur 41 (Teilbereich) - Im Süden durch eine Parallele ca. 45 m südlich der Pestalozzistraße - Im Südwesten durch die Straße Am Birkenwäldchen - Im Westen durch eine Parallele ca. 35 m westlich des vorhandenen Grabens bzw. des
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Das Baudezernat wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die höhere Verwaltungsbehörde wird über die Bekanntmachung des Bebauungsplanes in Kenntnis gesetzt und erhält ein Exemplar des Bebauungsplanes sowie die Verfahrensunterlagen zum Verbleib.
Forst (Lausitz), den
Dr. Gerhard Reinfeld Dietmar Averdiek Hauptamtlicher Bürgermeister Vorsitzender der Stadtverordneten- versammlung |
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