Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0724/2002  

 
 
Betreff: Beschluss zum Bebauungsplan "Pestalozzistraße" im Rahmen eines 1. vereinfachten Änderungsverfahrens gem. § 13 BauGB
1. Beschlussempfehlung über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
29.08.2002 
24. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
04.09.2002 
30. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.09.2002 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange die Abwägung entsprechend Anlage 1.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Pestalozzistraße”.
    Der Bebauungsplan wird begrenzt:

 

-          Im Westen durch eine Parallele ca. 35 m westlich des vorhandenen Grabens bzw. des
Flurstückes 65, Flur 40

-          Im Norden durch die Spremberger Straße

-          Im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 541/7 und 541/6, Flur 41; durch die Diesterwegstraße; durch die östliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 415/2, Flur 41 bzw. 415/1, Flur 41 (Teilbereich)

-          Im Süden durch eine Parallele ca. 45 m südlich der Pestalozzistraße

-          Im Südwesten durch die Straße “Am Birkenwäldchen”

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungs­handlung haben.


Erläuterungen:

 

Der seit dem 18.09.1998 rechtskräftige Bebauungsplan “Pestalozzistraße” soll im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB geändert werden.

 

Die Änderung des B-Planes beinhaltet die Entfernung einer abmontierten 20 kV-Freileitung aus der Planzeichnung, die zeichnerische Darstellung einer 400 V-Freileitung mit entsprechenden Sicher­heitsabständen, die Aufnahme eines Baufeldes im Bereich an der Straße Am Birkenwäldchen, die Erhöhung der maximal zulässigen WE in 2 Quartiersbereichen, die Präzisierung der Festsetzungen im Quartiersbereich an der Spremberger Straße und der Fröbelstraße, die Änderung einer grünordneri­schen Festsetzung aufgrund des Rückbaues der 20 kV-Freileitung.

 

Die Offenlegung des Entwurfes des B-Planes im Rahmen dieses vereinfachten Verfahrens erfolgte im Zeitraum vom 26.03.2002 bis 29.04.2002.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.03.2002 über die Offenlage informiert.

 

Die vorgebrachten Anregungen wurden in der Anlage 1 aufgelistet, abgewogen und in den B-Plan eingearbeitet.

 

 


Anlage 2

 

 

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes “Pestalozzistraße”

 

 

 

B e s c h l u s s

 

 

1.       Die während des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB vorgebrachten Anregungen und
Bedenken von Trägern öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen der Anlage 1.
Das Baudezernat wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.       Aufgrund des Baugesetzbuches mit Rechtsstand 01.01.1998, in der jeweils gültigen Fassung, beschließt die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) die 1. Änderung des Bebauungsplanes

“Pestalozzistraße”

in der Fassung vom Februar 2002 mit Modifizierungen im Juli 2002, bestehend aus dem
Bebauungsplan und dazugehörigem Textteil als Satzung.

Der Bebauungsplan wird begrenzt:

 

-           Im Norden durch die Spremberger Straße

-           Im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 541/7 und 541/6, Flur 41; durch die Diesterwegstraße; durch die östliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 415/2, Flur 41 bzw. 415/1, Flur 41 (Teilbereich)

-           Im Süden durch eine Parallele ca. 45 m südlich der Pestalozzistraße

-           Im Südwesten durch die Straße Am Birkenwäldchen

-           Im Westen durch eine Parallele ca. 35 m westlich des vorhandenen Grabens bzw. des
Flurstückes 65, Flur 40

 

 

3.       Die Begründung wird gebilligt.

 

4.       Das Baudezernat wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die höhere Verwaltungsbehörde wird über die Bekanntmachung des Bebauungsplanes in Kenntnis gesetzt und erhält ein Exemplar des Bebauungsplanes sowie die Ver­fahrensunterlagen zum Verbleib.

 

 

 

Forst (Lausitz), den

 

 

 

Dr. Gerhard Reinfeld              Dietmar Averdiek

Hauptamtlicher Bürgermeister              Vorsitzender der Stadtverordneten-

              versammlung