Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0743/2002  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlußfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2002
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hess
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole
Beratungsfolge:
Finanzausschuß Vorberatung
02.09.2002 
29. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
04.09.2002 
30. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.09.2002 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2002 wird mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan gemäß Anlage 2 beschlossen.


Erläuterungen:

 

Aufgrund der Umsiedlung von Alt-Horno und der Errichtung von Neu-Horno ist es notwendig, im Nachtragshaushalt die erforderlichen finanziellen Mittel einzustellen. Weiterhin werden Maßnahmen des Zinsprogrammes konkretisiert und EU-Mittel sowie Maßnahmen aus dem Städtebausanierungsprogramm dargestellt.

 

Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan werden die Gesamteinnahmen und die Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes (VMH) um jeweils 160,4 TEUR verringert, dieser Teilhaushalt ist somit ausgeglichen.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich von 2.547 TEUR auf 4.958 TEUR.

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm wurden gem. § 83 (5) GO angepaßt und fortgeschrieben.

Die im Entwurf des 1. Nachtrages eingearbeiteten Änderungen im VMH werden als Anlage beigefügt.

 

Der Verwaltungshaushalt wird durch den 1. Nachtrag nicht berührt.

Es wird angemerkt, daß gem. § 32 (1) GemHVO bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Ausgaben bei Nachträgen nicht veranschlagt werden müssen.

 

Die 1. Nachtragssatzung der Stadt Forst (Lausitz) enthält keine genehmigungspflichtigen Teile, sie ist lediglich gem. § 78 (4) GO der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage 1:

 

Übersicht 1. Nachtragshaushaltsplan 2002 - Vermögenshaushalt - in TEUR

 

Einnahmen

 

HhSt

Bezeichnung

Ansatz bisher

Entwurf

1. NT 2002

mehr

weniger

Erläuterungen

21000.36100

Zuweisung Land

76.700

0

 

-76.700

Verschiebung Maßnahmebeginn nach 2003

 

21000.36701

EU-Zuwendung aus ZiS

1.150.500

0

 

-1.150.500

"

 

57100.36100

Zuweisung Reko Freibad (57100.95100)

2.478.000

154.900

 

-2.323.100

EU-Mittel sind haushaltsmäßig gesondert nachzuweisen

57100.36701

Zuweisung Reko Freibad (57100.95100) ZiS

0

2.323.100

2.323.100

 

 

 

61502.36000

Zuweisungen vom Bund (61502.94000)

0

50.000

50.000

 

100% für Wettbewerb "Erarbeitung Stadtentwicklungskonzept"

61502.36110

Fördermittel Teilprogramm "Aufwertung"- 61502.94010

0

150.000

150.000

 

lt. Zuw.-Besch. LBVS vom 16.05.2002

 

61502.36600

Einnahmen aus Städtebaulichen Verträgen

0

75.000

75.000

 

 

 

63000.36110

Zuweisung ZIS (63000.94010)

36.300

0

 

-36.300

keine Berücksichtigung im integrierten Handlungskonzept

63001.34700

Abwicklung von Baumaßnahmen

0

36.000

36.000

 

 

 

63001.35122

Erschließungs- und Ausbaubeiträge KAG Kölziger Weg

15.400

9.000

 

-6.400

aufgrund Auschreibungsergebnisse

 

63001.35170

Erschließungs- und Ausbaubeiträge Domsdorfer Str.

37.800

25.000

 

-12.800

 

 

63001.35270

Erschließungs- und Ausbaubeiträge Gutsweg

55.000

26.600

 

-28.400

aufgrund Auschreibungsergebnisse

 

63001.35451

Erschließungs- und Ausbaubeiträge Forster Straße (ab Gubener Straße)

271.700

126.600

 

-145.100

 

 

63001.36120

Zuweisung Gutsweg (63001.95020)

225.000

157.500

 

-67.500

aufgrund Auschreibungsergebnisse

 

63001.36121

Zuweisung Kölziger Weg (63001.95021)

121.700

85.400

 

-36.300

aufgrund Auschreibungsergebnisse

 

63001.36137

Zuweisung Verbindungsstraße - Anteil B122/L48 - GVFG (63001.96037)

48.000

0

 

-48.000

Verschiebung nach 2003

 

63001.36142

Zuweisung Domsdorfer Straße - GVFG (63001.94200)

89.500

40.500

 

-49.000

Reduzierung der Baukosten

 

63001.36190

Zuweisung August-Bebel-Straße (63001.95200) - GVFG

0

42.700

42.700

 

Nachzahlung resultierend aus Endabrechnung

 

63003.36701

Brücke über die Neiße Zuw. Interreg III

559.700

621.700

62.000

 

lt. Änderung Zuw.-Besch.ILB v. 06.03.2002

 


HhSt

Bezeichnung

Ansatz bisher

Entwurf

1. NT 2002

mehr

weniger

Erläuterungen

 

67000.35000

Beiträge

25.500

10.000

 

-15.500

 

 

88000.32500

Kommunaler Restitutionsanpruch nach Art. 21 (3); Art. 22 (1) Einigungsvertrag

115.800

5.000

 

-110.800

 

 

89010.31000

Entnahmen aus  "Stiftung Neu-Horno"

0

70.000

70.000

 

Vermögensentschädigung durch LAUBAG für Alt-Horno lt. Stiftungsvereinbarung v. 18.07.02

89010.36100

Zuweisung für Gemeindezentrum Neu-Horno

0

280.000

280.000

 

 

 

91100.37800

Umschuldungskredit

0

607.200

607.200

 

Zinsbindung endet am 01.12.2002

 

91600.36600

Zuschüsse für Investitionen LAUBAG

0

250.000

250.000

 

 

 

 

 

 

Summe:

3.946.000

-4.106.400

 

 

 

 

 

Differenz:

 

-160.400

 

 

 

Ausgaben

 

 

 

 

 

 

 

HhSt

Bezeichnung

Ansatz bisher

Entwurf

1. NT 2002

mehr

weniger

Erläuterungen

VE

21000.95110

Grundschule Nordstadt

1.534.000

208.000

 

-1.326.000

Ausgabe 128 TEUR IP § 21 GFG, Planung bis LP 5 um Fördermittelantrag stellen zu können (80 TEUR)

46415.93500

Erwerb bewegliches Vermögen Kita/Horte

8.000

2.000

 

-6.000

Erwerb nur Sechssitzerwagen

 

46415.95150

BM Kita Keune

0

10.500

10.500

 

Herstellung Zaun (Gefahrenbeseitigung)

 

57100.95100

BM Planung und Reko Freibad

3.097.600

3.097.600

 

 

 

205.000

61501.96000

BM - Stadtsanierung und Wohnumfeldverbesserung

665.000

665.000

 

 

 

161.400

61502.94000

Umsetzung Stadtumbaukonzept

0

50.000

50.000

 

Erarbeitung Stadtentwicklungskonzept

 

61502.94010

Teilprogramm "Aufwertung"

0

225.000

225.000

 

lt. Zuw.-Besch. LBVS v. 16.05.2002

 

63000.94020

Festplatz

0

25.000

25.000

 

Bestandteil des bewilligten Handlungskonzeptes (Planungskosten)

63001.94200

Ant. Domsdorfer Straße (Nebenanlagen)

188.800

120.000

 

-68.800

Reduzierung der Baukosten

 

63001.95020

Gutsweg

320.400

225.000

 

-95.400

günstigeres Ausschreibungsergebnis

 

63001.95021

Kölziger Weg

173.800

122.000

 

-51.800

günstigeres Ausschreibungsergebnis

 

63001.96037

Verbindungsstraße Anteil B 122/L 48

91.000

4.000

 

-87.000

Verschiebung auf 2003

87.000

63001.96049

Frankfurter Straße

20.000

28.000

8.000

 

Bewilligung für 2003/04 liegt vor, hier Planungskosten

 

63001.96088

Pfälzer Straße

38.300

5.000

 

-33.300

Realisierung erst nach Fertigstellung Infrastruktur und Hochbau Neu-Horno


HhSt

Bezeichnung

Ansatz bisher

Entwurf

1. NT 2002

mehr

weniger

Erläuterungen

VE

63001.96091

Nordumgehung Forst B 112

227.400

227.400

 

 

 

2.075.000

63003.96000

BM Brücke über die Neiße

712.600

829.600

117.000

 

Anpassung an Baufortschritt, urspr. Teilbetrag in 2003

 

67000.96005

Straßenbeleuchtung Bohrau

34.800

0

 

-34.800

keine Realisierung mehr in 2002

 

79000.98500

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen

0

150.000

150.000

 

Investitionszuschuss FWGmbH

 

89010.95000

Gemeindezentrum Neu-Horno

0

350.000

350.000

 

entpr. Förderrichtlinie ist die Stadt Antragsteller u. Bauherr, Maßnahmedurchführung lt. GU-Vertrag LAUBAG

2.293.000

91100.97800

Umschuldung

0

607.200

607.200

 

 

 

 

 

 

Summe:

1.542.700

-1.703.100

 

 

              Differenz:              - 160.400

 

 

Anlage 2:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2002