Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2002 wird mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan gemäß Anlage 2 beschlossen. Erläuterungen:
Aufgrund der Umsiedlung von Alt-Horno und der Errichtung von Neu-Horno ist es notwendig, im Nachtragshaushalt die erforderlichen finanziellen Mittel einzustellen. Weiterhin werden Maßnahmen des Zinsprogrammes konkretisiert und EU-Mittel sowie Maßnahmen aus dem Städtebausanierungsprogramm dargestellt.
Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan werden die Gesamteinnahmen und die Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes (VMH) um jeweils 160,4 TEUR verringert, dieser Teilhaushalt ist somit ausgeglichen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich von 2.547 TEUR auf 4.958 TEUR. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm wurden gem. § 83 (5) GO angepaßt und fortgeschrieben. Die im Entwurf des 1. Nachtrages eingearbeiteten Änderungen im VMH werden als Anlage beigefügt.
Der Verwaltungshaushalt wird durch den 1. Nachtrag nicht berührt. Es wird angemerkt, daß gem. § 32 (1) GemHVO bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Ausgaben bei Nachträgen nicht veranschlagt werden müssen.
Die 1. Nachtragssatzung der Stadt Forst (Lausitz) enthält keine genehmigungspflichtigen Teile, sie ist lediglich gem. § 78 (4) GO der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage 1:
Übersicht 1. Nachtragshaushaltsplan 2002 - Vermögenshaushalt - in TEUR
Einnahmen
Differenz: - 160.400
Anlage 2:
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2002 |
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