Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
2.1 Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend der Anlage 1 und 1.1.
2.2 Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Eulo.
Die Anlagen 1, 1.1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Die bestehende Satzung vom 23.07.1993 entspricht nicht den jetzigen Erfordernissen. Die Überprüfung und Korrektur des Gebäudebestandes, die Neufestlegung der Ergänzungsbereiche sowie die konkrete Festlegung (m-Angabe) der Bebauungstiefen, auch im Hinblick auf die eindeutige Berechnungsgrundlage für Beitragserhebungen erforderten eine Überarbeitung.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat in öffentlicher Sitzung am 03.05.2002 die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der Satzung vom 23.07.1993 sowie die Erarbeitung einer neuen Satzung für die Ortslage Eulo beschlossen.
Mit Schreiben vom 08.05.2002 wurden die Träger öffentlicher Belange informiert und erhielten bis 13.06.2002 die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 27.05.2002 bis 28.06.2002. Während dieser Frist konnten von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zu dem Plan schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Im Rahmen der TöB-Beteiligung wurde den Hinweisen zu grünordnerischen Maßnahmen der Ergänzungsflächen sowie der befürchteten Beschränkung einer gewerblichen Nutzung zum Objekt Cottbuser Straße 175 nicht gefolgt.
Die Hinweise und Anregungen sind in den Anlagen 1 und 1.1 einzeln aufgelistet und abgewogen.
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