Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
2.1 Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1.
2.2 Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Mexico.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Die bestehende Satzung vom 14.10.1997 entspricht nicht den jetzigen Erfordernissen. Die Überprüfung und Korrektur des Gebäudebestandes, die Neufestlegung des Ergänzungsbereiches sowie die konkrete Festlegung (m-Angabe) der Bebauungstiefen, auch im Hinblick auf die eindeutige Berechnungsgrundlage für Beitragserhebungen erforderten eine Überarbeitung.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat in öffentlicher Sitzung am 03.05.2002 die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der Satzung vom 14.10.1997 sowie die Erarbeitung einer neuen Satzung für den Ortsteil Mexico beschlossen.
Mit Schreiben vom 30.05.2002 wurden die Träger öffentlicher Belange informiert und erhielten bis 03.07.2002 die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 15.07.2002 bis 15.08.2002. Während dieser Frist konnten von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zu dem Plan schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Durch die Bürger wurden keine Hinweise und Anregungen erhoben.
Im Rahmen der TöB-Beteiligung wurde den Hinweisen zu grünordnerischen Maßnahmen der Ergänzungsflächen sowie zusätzlichen Ausweisung von Ergänzungsflächen in großen zusammenhängenden Freiflächen nicht entsprochen.
Die Hinweise und Anregungen sind in Anlage 1 einzeln aufgelistet und abgewogen.
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