Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0779/2002  

 
 
Betreff: Umbewilligung der Investitionspauschale GFG 2002
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Finanzverwaltung Beteiligt:Dezernent II
Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole   
Beratungsfolge:
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
28.11.2002 
Fortsetzung der 31. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2002 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die beantragte Umbewilligung der mit Zuwendungsbescheid 80/01/2002 vom 12.02.2002 nach § 17 GFG 2002 in Höhe von 42.900 Euro gewährten Zuwendung für die Baumaßnahme Straßenanbindung an die B 112 (Kofinanzierung EU) zu gunsten der Baumaßnahme Reko Grundschule Nordstadt.


Erläuterungen:

 

Ein Teilbetrag zum Ausbau des Knotenpunktes zur Straßenanbindung B112, konnte von der gewährten Investitionspauschale nach § 21 GFG in Höhe von 115,3 TEUR für die BM Brücke über die Neiße eingesetzt werden. Hier gab es durch günstige Ausschreibungsergebnisse eine Einsparung.

 

Die Zuwendung nach § 17 GFG 2002 in Höhe von 42.900 Euro für die Baumaßnahme Straßenanbindung B112 ist damit 2002 nicht realisierbar.

 

Mit Schreiben vom 12.11.2002 beantragte die Stadt Forst (Lausitz) die Umbewilligung zugunsten der Baumaßnahme Reko Freibad.

 

Daraufhin bat der Landkreis die Stadt Forst (Lausitz) mit Schreiben vom 25.11.2002, die eingesparten Mittel in Höhe von 42.900 EUR dem Amt Schenkendöbern zur Kita-Sanierung zur Verfügung zu stellen.

 

Dieser vorgeschlagenen Verfahrensweise wurde mit Schreiben der Stadt Forst (Lausitz) vom 26.11.2002 nicht zugestimmt. In gleichem Schreiben wurde der Antrag auf Umbewilligung zugunsten der Baumaßnahme Reko Freibad zurückgezogen und die Umbewilligung zugunsten der Baumaßnahme Reko Grundschule Nordstadt gestellt.

Der Antrag wurde wie folgt begründet:

 

-          Für das Haushaltsjahr 2002 hatte die BM “Reko Grundschule Nordstadt” dritthöchste Priorität bei der Anmeldung der Investitionspauschale.

 

-          Beantragt wurden 306,8 T EUR (davon 30,7 T EUR nach § 17 GFG und 276,1 T EUR nach § 21 GFG). Bewilligt wurden durch den Landkreis Spree-Neisse 115,3 T EUR nach § 21 GFG.

 

-              Für diese Investitionsmaßnahme hat die Stadt Forst (Lausitz) eine Zuwendung aus dem EU-Förderprogramm “Zukunft im Stadtteil” mit einem Fördersatz von 80 v. H. beantragt. Im Zuge des Bewilligungsverfahrens (Plausibilitätsprüfung) sind erhebliche Planungsleistungen durch die Stadt Forst (Lausitz) zu erbringen und diese im Haushaltsjahr 2002 kassenwirksam.

Deshalb werden die Mittel der Investpauschale im Haushaltsjahr 2002 dringend für diese BM benötigt und auch abgerufen ! Die Baumaßnahme soll in 2003/2004 durchgeführt werden (siehe Antrag Investitionspauschale 2003).

 

Angemerkt wird noch, daß die vorgenannte Umverteilung der finanziellen Mittel der Verfahrensregelung des Kreistages vom 13.09.2000 zur Ausreichung der Investitionspauschale ab dem Jahr 2001 entspricht.

 

              hier Ziff. 3: Umverteilung innerhalb einer kreisangehörigen Gemeinde

 

-           werden bei den bewilligten Maßnahmen Mittel frei (z. B. günstige Ausschreibungsergebnisse ) werden diese auf Antrag für die Abarbeitung der nachrückenden Priorität des jeweiligen Antragstellers bzw.

-          zur Mittelumverteilung im Rahmen der bestätigten Prioritätenliste des jeweiligen Antragstellers eingesetzt.

 

 

Dieser Beschluß dient der Bestätigung eines von der Verwaltung getätigten Geschäftes der laufenden Verwaltung.


Anlagen: