Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0792/2002  

 
 
Betreff: Änderung des Termins zur Auflösung Grundschule 5, Cottbuser Str. 151, 03149 Forst
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Andreas Kaiser
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
04.11.2002 
31. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
20.11.2002 
31. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2002 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Termin zur Auflösung der Grundschule 5, Cottbuser Straße 151, 03149 Forst, Schulnummer 10 0055, vom Ende des Schuljahres 2002/2003 auf das Ende des Schuljahres 2003/2004 zu verschieben und die Sicherstellung der notwendigen Weiterbeschulung der Schülerinnen und Schüler an der Grundschule Nordstadt auf dem rekonstruierten Schulstandort Frankfurter Straße 48 ab dem Schuljahr 2004/2005.


Erläuterungen:

 

Die begonnene Rekonstruktion des Schulstandortes Frankfurter Straße 48 kann nicht - wie ursprünglich geplant - zum Ende des Schuljahres 2002/2003 abgeschlossen werden. Der Hauptgrund liegt in der zeitlichen Verschiebung der abschließenden Bewilligung der ZiS-Fördermittel.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) als Schulträger für Grundschulen ist zuständig für die Absicherung eines geordneten Schulbetriebes. Dieser ist  für das Schuljahr 2003/2004 in der Grundschule 5 auf dem  Schulstandort Cottbuser Straße 151 möglich.

 

Die Weiterbeschulung der Schülerinnen und Schüler nach Auflösung der Grundschule 5 erfolgt ab dem Schuljahr 2004/2005 an der Grundschule Nordstadt, Frankfurter Straße 48, sofern die beantragten ZiS-Fördermittel in den Haushaltsjahren 2003 und 2004 bereitgestanden haben.