Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Termin zur Auflösung der Grundschule 5, Cottbuser Straße 151, 03149 Forst, Schulnummer 10 0055, vom Ende des Schuljahres 2002/2003 auf das Ende des Schuljahres 2003/2004 zu verschieben und die Sicherstellung der notwendigen Weiterbeschulung der Schülerinnen und Schüler an der Grundschule Nordstadt auf dem rekonstruierten Schulstandort Frankfurter Straße 48 ab dem Schuljahr 2004/2005. Erläuterungen:
Die begonnene Rekonstruktion des Schulstandortes Frankfurter Straße 48 kann nicht - wie ursprünglich geplant - zum Ende des Schuljahres 2002/2003 abgeschlossen werden. Der Hauptgrund liegt in der zeitlichen Verschiebung der abschließenden Bewilligung der ZiS-Fördermittel.
Die Stadt Forst (Lausitz) als Schulträger für Grundschulen ist zuständig für die Absicherung eines geordneten Schulbetriebes. Dieser ist für das Schuljahr 2003/2004 in der Grundschule 5 auf dem Schulstandort Cottbuser Straße 151 möglich.
Die Weiterbeschulung der Schülerinnen und Schüler nach Auflösung der Grundschule 5 erfolgt ab dem Schuljahr 2004/2005 an der Grundschule Nordstadt, Frankfurter Straße 48, sofern die beantragten ZiS-Fördermittel in den Haushaltsjahren 2003 und 2004 bereitgestanden haben. |
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