Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
im Norden/Westen durch den Mühlgraben im Süden durch die Max-Fritz-Hammer-Straße im Osten durch die östliche Grenze des Flurstückes 186/1, Flur 17
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen: Die Stadtverordnetenversammlung Forst
(Lausitz) hat am 13.11.1998 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Gebiet
"An der Max-Fritz-Hammer-Straße" einen Bebauungsplan aufzustellen.
Den Bürgern wurden im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß
§ 3 (1) BauGB auf einer Informationsveranstaltung am 22.06.1999 die
allgemeinen Ziele und wesentlichen Inhalte der Planung erläutert sowie
Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Grundsätzliche Anregungen wurden nicht
gegeben. Die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erfolgte vom 05.05.1999 bis
07.06.1999. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit Begründung gemäß
§ 3 (2) BauGB zuerst vom 22.11.1999 bis einschließlich 23.12.1999
öffentlich ausgelegt worden. Aufgrund verschiedener, im Anschluss
erfolgter geringfügiger Änderungen des Entwurfs des Bebauungsplanes erfolgte
eine weitere öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m.
§ 3 (3) BauGB vom 22.07.2002 bis einschließlich 23.08.2002. Die im Verfahren von Trägern
öffentlicher Belange sowie von Bürgern gegebenen Anregungen und Hinweise sowie
die sich aus der fachlichen Stellungnahme der Verwaltung ergebenden
Abwägungsvorschläge sind den Anlagen 1.0 und 1.1 zu entnehmen. Anlagen:
S a t z u n gder Stadt Forst (Lausitz) über den Bebauungsplan
Beschluss
1. Die während des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft: 2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Ersetzung von Zinssätzen vom 05.04.2002 (BGBl. I S. 1250) sowie nach § 89 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) vom 25.03.1998 (GVBl. I S. 82), in der zuletzt geänderten Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) den Bebauungsplan
· Im Norden / Westen durch den Mühlgraben · im Süden durch die Max-Fritz-Hammer-Straße · im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 186/1, Flur 17
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Das Baudezernat wird beauftragt, den Bebauungsplan bei der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen und alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Forst (Lausitz), den
Dr. Gerhard Reinfeld Dietmar Averdiek Hauptamtlicher Bürgermeister Vorsitzender der Stadtverordneten- versammlung
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