Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0797/2002  

 
 
Betreff: Beschluss zum B-Plan "An der Max-Fritz-Hammer-Straße"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
14.11.2002 
25. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
20.11.2002 
31. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2002 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum B-Plan "An der Max-Fritz-Hammer-Straße". Der Geltungsbereich ist begrenzt:

       im Norden/Westen durch den Mühlgraben

       im Süden durch die Max-Fritz-Hammer-Straße

       im Osten durch die östliche Grenze des Flurstückes 186/1, Flur 17

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 13.11.1998 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Gebiet "An der Max-Fritz-Hammer-Straße" einen Bebauungsplan aufzu­stellen. Den Bürgern wurden im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB auf einer Informationsveranstaltung am 22.06.1999 die allgemeinen Ziele und wesentlichen Inhalte der Planung erläutert sowie Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Grund­sätzliche Anregungen wurden nicht gegeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erfolgte vom 05.05.1999 bis 07.06.1999. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB zuerst vom 22.11.1999 bis einschließlich 23.12.1999 öffentlich ausgelegt worden.

 

Aufgrund verschiedener, im Anschluss erfolgter geringfügiger Änderungen des Entwurfs des Bebauungsplanes erfolgte eine weitere öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 3 (3) BauGB vom 22.07.2002 bis einschließlich 23.08.2002.

 

Die im Verfahren von Trägern öffentlicher Belange sowie von Bürgern gegebenen Anre­gungen und Hinweise sowie die sich aus der fachlichen Stellungnahme der Verwaltung er­gebenden Abwägungsvorschläge sind den Anlagen 1.0 und 1.1 zu entnehmen.

 


Anlagen:

 

 

 

S a t z u n g

der Stadt Forst (Lausitz) über den Bebauungsplan
“An der Max-Fritz-Hammer-Straße”

 

Beschluss

 

1.      Die während des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

Berücksichtigt werden Anregungen entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1

Das Baudezernat wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Bürger, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
 

2.      Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert  durch Art. 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Ersetzung von Zinssätzen vom 05.04.2002 (BGBl. I S. 1250) sowie nach § 89 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) vom 25.03.1998 (GVBl. I S. 82), in der zuletzt geänderten Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) den Bebauungsplan
                                          "An der Max-Fritz-Hammer-Staße"

in der Fassung vom Oktober 2002, bestehend aus der Planzeichnung und den dazugehörigen textlichen Festsetzungen als Satzung. Der Geltungsbereich ist begrenzt:

 

·                     Im Norden / Westen durch den Mühlgraben

·                     im Süden durch die Max-Fritz-Hammer-Straße

·                     im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 186/1, Flur 17

 

3.      Die Begründung wird gebilligt.

 

4.      Das Baudezernat wird beauftragt, den Bebauungsplan bei der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen und alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Forst (Lausitz), den

 

 

 

Dr. Gerhard Reinfeld                                                         Dietmar Averdiek

Hauptamtlicher Bürgermeister                             Vorsitzender der Stadtverordneten-

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