Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. Das Plangebiet ist begrenzt:
Im Norden durch die nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 245/1, 254/3 (teilweise) der Flur 42 und 142/1 der Flur 21 Im Osten durch die östliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 142/1 der Flur 21, durch eine Parallele in einem Abstand von 20 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 249 der Flur 21, innerhalb der Flurstücke 142/1 und 152 der Flur 21 sowie 254/3 der Flur 42 Im Süden durch die Grenze zwischen Flurstück 254/3 und 286 der Flur 42 sowie die südlichen Grenzen der Flurstücke 288/3, 288/4 und 267/2 der Flur 42 Im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße (Flurstück 191/1 der Flur 42).
Der Entwurf des Bebauungsplanes vom Oktober 2002 sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden gebilligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 07.12.2001 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Plangebiet zur "Anbindung vom Knotenpunkt B 122 / L 48" an die Euloer Straße einen Bebauungsplan mit umseitig beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Den Bürgern wurden im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf einer Informationsveranstaltung am 12.02.2002 die allgemeinen Ziele und wesentlichen Inhalte der Planung erläutert sowie Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.04.2002 bis 10.05.2002.
Im Anschluss erfolgte auf der Grundlage der sich aus der Bürger- und Trägerbeteiligung ergebenden Anregungen und Hinweise die Ausarbeitung des Entwurfes des B-Planes und der Begründung. Grundlegende Änderungen gegenüber dem Vorentwurf haben sich nicht ergeben.
Der Entwurf des B-Planes und der Begründung sollen nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.
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