Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0806/2002  

 
 
Betreff: Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanes "Anbindung vom Knotenpunkt B 122 / L 48" an die Euloer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
14.11.2002 
25. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
20.11.2002 
31. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2002 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungs­planes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. Das Plangebiet ist begrenzt:

 

       Im Norden durch die nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 245/1, 254/3 (teilweise) der Flur 42 und 142/1 der Flur 21

       Im Osten durch die östliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 142/1 der Flur 21, durch eine Parallele in einem Abstand von 20 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 249 der Flur 21, innerhalb der Flurstücke 142/1 und 152 der Flur 21 sowie 254/3 der Flur 42

       Im Süden durch die Grenze zwischen Flurstück 254/3 und 286 der Flur 42 sowie die süd­lichen Grenzen der Flurstücke 288/3, 288/4 und 267/2 der Flur 42

       Im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße (Flurstück 191/1 der Flur 42).

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes vom Oktober 2002 sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden gebilligt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 


Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 07.12.2001 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Plangebiet zur "Anbindung vom Knotenpunkt B 122 / L 48" an die Euloer Straße einen Bebauungsplan mit umseitig beschriebenen Geltungsbereich aufzu­stellen. Den Bürgern wurden im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf einer Informationsveranstaltung am 12.02.2002 die allgemeinen Ziele und wesentlichen Inhalte der Planung erläutert sowie Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.04.2002 bis 10.05.2002.

 

Im Anschluss erfolgte auf der Grundlage der sich aus der Bürger- und Trägerbeteiligung erge­benden Anregungen und Hinweise die Ausarbeitung des Entwurfes des B-Planes und der Begründung. Grundlegende Änderungen gegenüber dem Vorentwurf haben sich nicht ergeben.

 

Der Entwurf des B-Planes und der Begründung sollen nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.