Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0808/2002  

 
 
Betreff: Festlegung der Gebietskulisse für das Bund-Land-Programm "Stadtumbau Ost"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Geisler
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
14.11.2002 
25. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
20.11.2002 
31. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2002 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Festlegung der Gebiets­kulisse für das Bund-Land-Programm "Stadtumbau Ost".

 


Erläuterungen:

 

Das Programm "Stadtumbau Ost" ist auf die Vorbereitung und Durchführung städtebau­licher Maßnahmen des Rückbaus und der Aufwertung in Gemeinden gerichtet, die von struktu­rellem Wohnungsleerstand besonders betroffen sind.

 

Die inhaltliche Grundlage der Förderung stellt ein gesamtstädtisches Stadtumbaukonzept dar, das die Ausgangsdaten für die Gesamtstadt ermittelt, die Entwicklungsperspektiven der Stadt selbst und ihre Einbindung in die Region bzw. das Umland aufzeigt und innerhalb der Stadt die Aktionsräume für den Stadtumbau bestimmt.

 

Mit dem Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für die Sanie­rungsgebiete "Nordost", "Innenstadt" sowie das Rahmenplangebiet "Skurumer Straße / C.-A.-Groeschke-Straße" sind die zukünftigen Schwerpunktgebiete im Rahmen des Stadtum­baus bereits räumlich fixiert.

 

Aufgrund der "Besonderen Nebenbestimmungen für das Bund-Land-Programm zur Förderung des Stadtumbaus Ost" ist es erforderlich, das Fördergebiet des Stadtumbaus (Pkt. 2.2.3) durch SVV-Beschluss räumlich von anderen Stadtgebieten abzugrenzen. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen zum Stadtumbau ist bei unterschiedlicher räumlicher Schwerpunktverteilung von einem differenzierten Instrumenteneinsatz auszugehen.

 

Aufgrund der für die Stadt Forst (Lausitz) spezifischen Problemlagen ist die räumliche Aus­dehnung des Stadtumbaugebietes (= Fördergebietskulisse) auch unter Berücksichtigung von Leerstandsproblemen in Streulagen und vereinzelten Aufwertungsschwerpunkten zu wählen. Dies bedeutet, dass das besondere Städtebaurecht gemäß § 136 BauGB aus heutiger Sicht ausschließlich in den Schwerpunktgebieten Sanierungsgebiet "Nordost" und Sanierungs­gebiet "Innenstadt" zum Einsatz kommen soll.

 

Die Gebietskulisse für die Durchführung von Fördervorhaben im Rahmen des Stadtumbaus umfasst das in der Anlage näher bezeichnete Stadtgebiet von Forst (Lausitz).