Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0809/2002  

 
 
Betreff: Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Wasserturm"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
14.11.2002 
25. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
20.11.2002 
31. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2002 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Bebauungsplan "Am Wasserturm" zu ändern. Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 (1) BauGB geändert und trägt die Bezeichnung "Am Wasserturm - 1. Änderung". Das Plangebiet ist begrenzt:

 

       Im Norden durch die Jahnstraße sowie die Triebeler Straße bis zur Einmündung der Muskauer Straße

       im Westen durch die Muskauer Straße

       im Süden durch den Gartenweg der Kleingartenanlage "Blanke e.V."

       im Osten durch die Straße An der Jahnstraße

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 


Erläuterungen:

 

Der seit dem 18.09.1998 rechtskräftige Bebauungsplan "Am Wasserturm" setzt für das Umfeld des geplanten Festplatzes entlang der Triebeler Straße als Art der baulichen Nutzung "Allgemeines Wohngebiet" gemäß § 4 BauNVO fest. Diese Festsetzung harmo­niert jedoch nicht mit der wachsenden Bedeutung des Areals zwischen Triebeler Straße und An der Jahnstraße. Zusammen mit dem Wasserturm, der Schwimmhalle, dem Stadion entwickelt sich hier ein zentraler Sport- und Freizeitbereich, der durch weitere vielseitige Nutzungen im Umfeld ergänzt werden soll.

 

Das an der Triebeler Straße festgesetzte "Allgemeine Wohngebiet" schränkt mit seinem über­wiegend dem Wohnen dienenden Entwicklungsziel andere Nutzungen zu sehr ein. Daher soll durch die Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Triebeler Straße künftig eine Gleichrangigkeit von Wohnen und Gewerbe ermöglicht werden. Diesem Ziele dient die 1. Änderung des B-Planes "Am Wasserturm".