Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Bebauungsplan "Am Wasserturm" zu ändern. Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 (1) BauGB geändert und trägt die Bezeichnung "Am Wasserturm - 1. Änderung". Das Plangebiet ist begrenzt:
Im Norden durch die Jahnstraße sowie die Triebeler Straße bis zur Einmündung der Muskauer Straße im Westen durch die Muskauer Straße im Süden durch den Gartenweg der Kleingartenanlage "Blanke e.V." im Osten durch die Straße An der Jahnstraße
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Der seit dem 18.09.1998 rechtskräftige Bebauungsplan "Am Wasserturm" setzt für das Umfeld des geplanten Festplatzes entlang der Triebeler Straße als Art der baulichen Nutzung "Allgemeines Wohngebiet" gemäß § 4 BauNVO fest. Diese Festsetzung harmoniert jedoch nicht mit der wachsenden Bedeutung des Areals zwischen Triebeler Straße und An der Jahnstraße. Zusammen mit dem Wasserturm, der Schwimmhalle, dem Stadion entwickelt sich hier ein zentraler Sport- und Freizeitbereich, der durch weitere vielseitige Nutzungen im Umfeld ergänzt werden soll.
Das an der Triebeler Straße festgesetzte "Allgemeine Wohngebiet" schränkt mit seinem überwiegend dem Wohnen dienenden Entwicklungsziel andere Nutzungen zu sehr ein. Daher soll durch die Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Triebeler Straße künftig eine Gleichrangigkeit von Wohnen und Gewerbe ermöglicht werden. Diesem Ziele dient die 1. Änderung des B-Planes "Am Wasserturm".
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