Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst (Lausitz)" gemäß § 3 (2) BauGB mit dem gegenwärtigen Geltungsbereich öffentlich auszulegen. Das Plangebiet ist begrenzt: Im Nordwesten innerhalb des Flurstückes 640, Flur 42, 80 m nordwestlich der Grenze des Flurstückes 639, Flur 42 Entlang der Euloer Straße (westliche Grenze des Flurstückes 191/1, Flur 42), ca. 50 m in südöstlicher Richtung und verspringt dann nach Nordwesten auf die nordwestliche Grenze des Flurstückes 162, Flur 42 Ca. 6 m nordöstlich der Euloer Straße (Flurstück 191/1, Flur 42) innerhalb der Flurstücke 162 und 163, beide Flur 42, bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 166, Flur 42 Entlang der nordwestlichen und nordöstlichen Grenze des Flurstückes 166, Flur 42 und in Verlängerung der nordöstlichen Grenze des Flurstückes 166 bis zur südöstlichen Grenze des Flurstückes 167/1, Flur 42 Entlang der südöstlichen Grenze des Flurstückes 167/1 und in deren Verlängerung bis zur südwestlichen Grenze des Flurstückes 637, Flur 42 Entlang der südwestlichen Grenze des Flurstückes 637 und in deren Verlängerung bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 725, Flur 42 155 m in Richtung Südwest entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstückes 725, Flur 42 Im Südwesten innerhalb der Flurstücke 639 und 640, Flur 42, ca. 150 m bis 165 m südwestlich der südwestlichen Grenze des Flurstückes 191/1, Flur 42 (Euloer Straße)
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 28.09.2001 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den B-Plan "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst (Lausitz)" mit dem gegenwärtigen Geltungsbereich aufzustellen. Den Bürgern wurden am 22.10.2002 im Rahmen einer Informationsveranstaltung die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erläutert und Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Grundsätzliche Anregungen und Bedenken wurden nicht erhoben.
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 19.08.2002 bis 19.09.2002 auf der Grundlage des Vorentwurfes.
Im Anschluss erfolgte die Ausarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplanes, der nun gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden soll. Parallel zur Offenlage des Entwurfes des Bebauungsplanes erfolgt auch die öffentliche Auslegung des Entwurfes des geänderten Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz).
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