Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0811/2002  

 
 
Betreff: Beschluss zur Offenlage des Entwurfs des geänderten Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst (Lausitz)"
(Teiländerung Nr. 2A des Flächennutzungsplanes)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
14.11.2002 
25. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
20.11.2002 
31. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2002 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Offenlage des Entwurfs des geänderten Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) einschließlich Erläuterungs­bericht gemäß § 3 (2) BauGB mit der Bezeichnung "Teiländerung 2A".

 

 

 

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 28.09.2001 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst (Lausitz)" beschlossen.

 

Da der Bebauungsplan nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) entwickelt werden kann, ist gemäß § 8 (3) BauGB der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Außerdem beinhaltet diese Teiländerung des Flächennutzungs­planes die Darstellung der künftigen Nordumgehung zur Anbindung des Grenzüberganges.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde am 22.10.2002 im Rahmen einer Informationsver­anstaltung durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 19.08.2002 bis 19.09.2002.

 

Der Entwurf des geänderten Flächennutzungsplanes soll nun gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden.