Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0824/2002  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlußfassung der 2. Nachtragshaushaltssatzung und des 2. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2002
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Handreck
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole
Beratungsfolge:
Finanzausschuß Vorberatung
18.11.2002 
31. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
20.11.2002 
31. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2002 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2002 gemäß Anlage 1.

 

Die Eilentscheidung zur vorzeitigen Mittelfreigabe vom 30.10.2002 wird bestätigt. (Anlage 2)


Erläuterungen:

 

Die Notwendigkeit, im 2. Nachtragshaushalt 2002 die erforderlichen finanziellen Mittel einzustellen, ergibt sich aus dem § 79 Abs. 2 Ziff. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg, " Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen; "

 

Durch den 2. Nachtragshaushaltsplan werden die Gesamteinnahmen und die Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes (VMH) um jeweils 105,7 TEUR erhöht, dieser Teilhaushalt ist somit ausgeglichen.

 

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm wurden gem. § 83 (5) GO angepaßt und fortgeschrieben.

 

Der Verwaltungshaushalt wird durch den 2. Nachtrag nicht berührt. Die 2. Nachtragssatzung der Stadt Forst (Lausitz) enthält keine genehmigungspflichtigen Teile, sie ist lediglich gem. § 78 (4) GO der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

 

Bei den Ausgaben für nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen handelt sich um das Projekt

 

Freizeitareal / Freizeitpark “ An der Neiße “.

 

Dieses Freizeitareal bzw dieser Freizeitpark soll zur Verbesserung und Attraktivierung der touristischen Infrastruktur in den Objekten Freibad und Kinder – und Jugenddorf dienen.

 

Im Rahmen des Förderprogrammes BSI – Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung – des Arbeitsamtes bestand die Möglichkeit, finanzielle Mittel für die Durchführung zusätzlicher investiver Maßnahmen zu beantragen.

 

Voraussetzungen zur Beantragung der Mittel waren zum einen, daß es sich um zusätzliche Maßnahmen zu einem bereits bestätigten Vorhaben handelt, zum anderen sind für den Zeitraum und für die Ausführung der zusätzlichen Maßnahmen, Arbeitskräfte sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen.

 

Die Sanierung des Freibades Forst ist ein bestätigtes, genehmigtes und gefördertes Vorhaben.

Im Rahmen der Gestaltung der Frei- und Außenanlagen des Freibades besteht der Inhalt der zusätzlichen Maßnahmen, in der Ausführung von Baumaßnahmen im Kinder – und Jugenddorf.

 

Die zusätzlichen Maßnahmen im Kinder – und Jugenddorf sind ohne die Förderung des Förderprogrammes - BSI -  nicht zu finanzieren. Bei der bewilligten Förderung handelt es sich um eine 100 % Förderung.

 

Der Zeitraum der Durchführung ist vom  01.11.2002 bis 30.04.2003.

 

Folgende Maßnahmen werden über diese Förderung im Kinder – und Jugenddorf ausgeführt:

 

-           Wegebaumaßnahmen - Befestigung des Hauptweges im Kinder – und Jugenddorf, sowie die Wegeanbindung zur Fußgängerbrücke zum Freibad

 

-           Außenbeleuchtung des Hauptweges

 

-           Erneuerung der Grundstückseinfriedung, einschließlich der Toranlage

 

-           Errichtung eines Kinderspielplatzes

 

-           Gestaltung der Grünanlagen


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage 1:

 

2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2002.