Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0793/2002 (neu)  

 
 
Betreff: Entgeltordnung für die Nutzung städtischer Sporthallen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Karin MenzelBezüglich:
SVV/0793/2002
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2002 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entgeltordnung für die Nutzung städtischer Sporthallen lt. Anlage.


Anlagen:

 

Stadt Forst (Lausitz)

 

 

 

 

Entgeltordnung

 

für die Nutzung städtischer Sporthallen

 

 

1. Entgelthöhe

 

Für die Nutzung der Sporthallen werden durch die Stadt Forst (Lausitz) folgende Entgelte erhoben:

 

1.1     

Training, Turniere und andere Sportveranstaltungen für Kinder und Jugendliche (bis 19 Jahre)

 

 

 

 

Nutzer

Entgelt

 

 

 

1.1.1

Kinder und Jugendliche, die in der Stadt Forst (Lausitz) wohnen bzw. beschult werden und in eingetragenen ortsansässigen Vereinen bzw. Freizeitsportgruppen Mitglied sind

frei

 

 

 

1.1.2

Kinder und Jugendliche, die in nicht in der Stadt Forst (Lausitz) ansässigen eingetragenen Vereinen oder Freizeitgruppen Mitglied sind

Kategorie I*[1]

 

 

 

1.2

Training, Turniere und andere Sportveranstaltungen für Erwachsene

 

 

 

Nutzer

Entgelt

 

 

 

1.2.1

Erwachsene, die in ortsansässigen eingetragenen, gemeinnützigen Sportvereinen Mitglied sind

Kategorie I*[2]

 

 

 

1.2.2

Erwachsene, die in nicht in der Stadt Forst (Lausitz) ansässigen eingetragenen Sportvereinen oder Lehrersportgruppen Mitglied sind

Kategorie II*[3]

 

 

 

1.2.3

Firmen, Institutionen und sonstige Nutzer

10,50 Euro pro Stunde

 

 

 

1.3

Nutzung der Turnhallen für nicht sportliche Zwecke

 

 

 

 

Nutzungsart

Entgelt

 

 

 

1.3.1

Übernachtungen

40,00 Euro pro Nacht

 

 

 

1.3.2

Pauschale für Veranstaltungen

50,00 Euro pro Tag

 

 

 

2. Entgeltbefreiung

 

Von den vorstehenden Bestimmungen dieser Entgeltordnung kann die Stadt Forst (Lausitz) - soweit es mit öffentlich-rechtlichen Interessen vereinbar ist - auf Antrag aus einem wichtigen Grund Ausnahmen zulassen. Der Antrag ist an den Bürgermeister zu stellen.

 

 

3. Zahlungsmodus

 

Die Nutzungsgebühr wird für den Zeitraum erhoben, in dem die Sporthalle genutzt wird.

 

Die Rechnungslegung erfolgt im Juli für die Monate Januar bis Juni und im Januar für die Monate Juli bis Dezember.

 

Die Entgelte für einmalige bzw. kurzfristige Nutzungen sind nach Beendigung bis zum 5. Werktag des Folgemonats zu entrichten.

 

 

4. Sonstige Regelungen

 

Entrichten Nutzergruppen trotz Mahnung ihre Entgelte nicht bis zum des I. bzw. III. Quartals kann die Stadt Forst (Lausitz) die weitere Nutzung der Sporthalle untersagen. Dazu bedarf es einer schriftlichen Kündigung des Vertrages.

 

Abmeldungen sind sofort, d. h. zeitnah mit der Beendigung der Nutzung, beim Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales der Stadt Forst (Lausitz) vorzunehmen. Innerhalb der vereinbarten Nutzungszeit ausfallende Termine sind dem Schul-, Sport- und Kulturamt, Soziales der Stadt Forst (Lausitz) mindestens telefonisch anzuzeigen, sonst kann die Stadt die vertraglich vereinbarten Zeiten in Rechnung stellen.

 

 

5. Inkrafttreten

 

Die Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

 

Gleichzeitig verlieren die Festlegungen zu Entgelten in der Sportanlagen-Nutzungs-, Vergabe- und Entgeltordnung vom 1. 1. 1995 ihre Gültigkeit.

 

 

 

Forst (Lausitz), den             

 

 

 

 

Dr. Gerhard Reinfeld              Dietmar Averdiek

Hauptamtlicher Bürgermeister              Vorsitzender der

              Stadtverordnetenversammlung

 

 

 


Anlage 1

 

 

 

Sporthalle

Hallengröße in

Kategorie I

Betrag in Euro/h

Kategorie II

Betrag in Euro/h

Grundschule Nordstadt

Standort Frankfurter Straße

399

2,05

4,10

Grundschule Nordstadt

Standort Pestalozziplatz

241

1,25

2,50

Grundschule Forst Mitte

414

2,15

4,25

Grundschule Noßdorf

308

1,60

3,15

Grundschule Keune

260

1,35

2,70

Gesamtschule 1

598

3,10

6,15

Realschule

306

1,60

3,15

 

 


[1]* Die Höhe der Gebühren in den Kategorien I und II ist der Anlage I der Entgeltordnung zu entnehmen.

[2] 

[3]