Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0842/2002  

 
 
Betreff: Mögliche Bildung eines Ortsteiles Sacro der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Zuber
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Zuber, Sven
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2002 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen   

Die Einwohner der gegenwärtigen Ortslage Sacro haben den Wunsch einen eigenständigen Ortsteil Sacro zu bilden.

 

Begründet wird dies damit, daß Sacro seit 1946 eingemeindet wurde und seitdem kein Ortsteil mehr ist. Trotzdem handelt es sich noch immer um ein eigenes Siedlungsgebiet mit historisch gewachsener Identität. Die Initiatoren sind der Ansicht, daß mit einer Ortsteilgründung die Interessen der Einwohner von Sacro gegenüber der Stadt Forst (L.) optimaler vertreten werden können. Man wünscht sich eigene Haushaltsansätze zur eigenständigen Bewirtschaftung durch den Ortsteil.

 

Die Initiatoren haben eine umfangreiche Unterschriftensammlung in Sacro durchgeführt und diese einem entsprechenden Schreiben an die Stadtverordneten im Mai 2002 beigefügt. Damit war eine Bitte verbunden, dass die Stadtverordneten einen Antrag auf Änderung der Hauptsatzung bezüglich der Aufnahme eines Ortsteiles Sacro stellen. Dies erfolgte bisher nicht.

 

Der Bürgermeister informierte auf der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2002 über ein Gespräch mit der Initiatoren am 27.06.2002 im Rathaus.

 

In einem weiterführenden Gespräch vom 15.Oktober 2002 wurde erneut über die mögliche Ortsteilbildung beraten. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die Ortsteilbildung nicht zu einer inneren Abgrenzung zur Stadt Forst (L.) führen darf und dass die Gemeinschaft aller Bürger erhalten bleiben muß.

 

 

 

 

 

 

 


Erläuterungen:

 

Die Bildung von Ortsteilen wird in der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) im § 54 geregelt. Im Gebiet einer amtsfreien Gemeinde können Ortsteile gebildet werden, wenn ausreichend große, räumlich getrennte, bewohnte Gemeindeteile vorhanden sind.

Die Ortsteilbildung kann also nicht beliebig erfolgen, sondern ist an Kriterien gebunden. Diese Kriterien können für Sacro als gegeben angesehen werden. Es besteht kein geschlossenen Siedlungszusammenhang mit dem Hauptort, sondern beide werden durch ein unbewohntes Gebiet voneinander getrennt. Die Siedlungsstruktur von Sacro ist ausreichend groß und bildet die Grundlage für bürgerschaftliches Eigenleben. Die Einwohnerzahl liegt bei ca.  450  Personen (mindestens sollten 150 Personen in einem Ortsteil wohnen).

 

 

Die Entscheidung, ob es aber einen eigenen Ortsteil Sacro geben soll, trifft ausschließlich die Stadtverordnetenversammlung durch Änderung der Hauptsatzung.

 

 

Das Land Brandenburg hat die Regelungen über Ortsteile in der Gemeindeordnung im Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform grundsätzlich reformiert. An die Stelle der Ortsvorsteher treten nunmehr die Ortsbürgermeister ggf. mit einem Ortsbeirat. Verbindlich wird u.a. auch die Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates, die Kompetenzen und die Stellung des neuen Ortsbürgermeisters geregelt.

 

Diese neuen Regelungen sind für die bestehenden Ortsteile bis zum Ende der Kommunalwahlperiode anzupassen. Dieses soll auf der Stadtverordnetenversammlung am 9.5.2003 durch Änderung der Hauptsatzung erfolgen.

 

Dieses enthält dann:

 

·         die Berücksichtigung der neuen Regelungen der Gemeindeordnung für die Ortsteile

·         die Bildung eines Ortsteiles Horno und

·         die mögliche Bildung eines neuen Ortsteiles Sacro.

·              ·             

Der Haupt- und Petitionsausschuß soll auf seiner Sitzung am 16.4.2003 eine entsprechenden Beschluß fassen.