Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0880/2003  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan 2003 für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr KrahlBezüglich:
SVV/0613/2002
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Finanzausschuß Vorberatung
10.02.2003 
33. Sitzung des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
12.02.2003 
32. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" (Anlage 2-6) für das Jahr 2003.

Die Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterung zum

Wirtschaftsplan 2003 des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung

Forst (Lausitz)”

 

 

 

Erfolgsplan

 

Die Kanalbenutzungsgebühren wurden  auf der Grundlage einer zu erwartenden Schmutz-wassermenge von 760.000 m³ mit einem Gebührensatz von 2,94 €/m³ geplant. Dabei sind auch die Einleitmengen der Indirekteinleiters berücksichtigt worden. Die Schmutzwassermenge wird entscheidend durch die Bevölkerungsentwicklung und das Wirtschaftswachstum im Entsorgungsgebiet beeinflußt. Es wird eingeschätzt, daß der allgemeine Bevölkerungsrückgang durch das Siedlungsgebiet Neu Horno etwas kompensiert werden kann.

 

Die Erlöse für die Niederschlagswasserbeseitigung sind in der Höhe der notwendigen Einnahmen entsprechend der Neukalkulation in den Wirtschaftsplan eingestellt worden.

Durch die Verzögerung bei der Einführung des neuen Gebührensatzes für die Niederschlagswasserbeseitigung sind entsprechende Mindereinnahmen zu erwarten.

 

Bei den Erlösen aus der Abfuhr von Fäkalien und der Beseitigung von Verstopfungen haben wir die Einführung der dezentralen Entsorgung zum 01.01.2003 berücksichtigt.

 

Die Auflösung der Beiträge wurde unter dem Gesichtspunkt der möglichen Zugänge ermittelt und in den Wirtschaftsplan eingestellt.

 

Die Kostenerstattung für das Industrie- und Gewerbegebiet Süd ist nach der anteiligen Flächenauslastung ermittelt worden und basiert auf dem bisherigen Erkenntnisstand über die Eingründung von Unternehmen im Gewerbegebiet.

 

Die Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe resultieren aus den Kosten für Strom,  Chemikalien, Wasser  und sonstigen Verbrauchsmaterialien. Ausgehend von den Betriebskosten der Jahre 2001 und 2002 ist im Jahr 2003 mit keinen weiteren Kostenerhöhungen zu rechnen. Durch Optimierungen im Klärprozeß können Strom und Chemikalien eingespart werden. Bei den Stromkosten wird der Eigenbetrieb jedoch durch die neue Stufe der Öko-Steuer  mit zusätzlichen Abgaben belastet.

 

Bei den bezogenen Leistungen sind Aufwendungen für die Klärschlammentsorgung sowie für Räum- und Rechengut  von T€ 80 enthalten. Im Zuge der Optimierung des Klärprozesses wird auch hier eine Reduzierung der Kosten erwartet.

 

Weiterhin sind 92,7 T€ an Transportaufwand für das Einsammeln und Befördern im Rahmen der dezentralen Entsorgung in den Wirtschaftsplan eingestellt worden.

 

Die übrigen Leistungen betreffen Kanalinstandhaltungen, - reinigungen und –inspektionen sowie planmäßige Wartungsarbeiten in der Kläranlage.

 

Die Personalkosten sind in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen im Wirtschaftsplan  berücksichtigt worden. Auf Grund der Tarifanhebung für den Öffentlichen Dienst ist mit einem höheren Kostenvolumen zu rechnen.

 

Bei der Ermittlung der Abschreibungen sind wir vom vorhandenen  Anlagenbestand zuzüglich der im Wirtschaftsjahr 2002 fertiggestellten und der im Planjahr 2003 zu erwartenden Investitionen ausgegangen.

 

Die Verwaltungsaufwendungen der Stadtwerke basieren auf den bestehenden Berechnungsgrundlagen lt. Betriebsführungsvertrag.

 

Die Abwasserabgabe für Schmutzwasser haben wir entsprechend dem erreichten Reinigungsgrad durch die Kläranlage ermittelt. Auf Grund der zu erwartenden Schadstofffracht kann die Abwasserabgabe für das Wirtschaftsjahr 2003 mit T€ 62 beziffert werden.

 

Ab dem 01.01.2000 wird nach dem Brandenburgischen Abwasserabgabengesetz auch eine Abwasserabgabe für Niederschlagswasser erhoben. Ein endgültiger Bescheid liegt für den Eigenbetrieb bis zum heutigen Tage nicht vor, so daß im Wirtschaftsplan für 2003 die möglichen Kosten von T€ 37 pro Jahr noch nicht berücksichtigt


wurden. 

 

Die Zinsaufwendungen wurden in Höhe der vorliegenden Zins- und Tilgungspläne eingestellt.

 

Auf Grund veränderter Förderrichtlinien sind Baumaßnahmen in größerem Umfang vom Eigenbetrieb vorzufinanzieren. Dadurch kommt es mitunter zu einer erhöhten Inanspruchnahme des Kassenkredites und damit zu höheren Zinsaufwendungen.

 

Um zusätzliche Kreditzinsen zu vermeiden, ist ein kontinuierlicher Mittelrückfluß an Beiträgen und Kostenersatz zu gewährleisten.

 

Insgesamt wird im Erfolgsplan 2003 ein Jahresverlust von T€ 23,7 prognostiziert.

 

 

Vermögensplan

 

Die Zuweisungen der öffentlichen Hand werden in der Anlage 3/2 detailliert dargestellt.

 

Die Ertragszuschüsse können im Wirtschaftsjahr 2003 in Höhe von insgesamt T€ 1.024,3 angesetzt werden. Dabei handelt es sich um  Kanalanschlußbeiträge und die Erstattung von Grundstücksanschlußleitungskosten von T€ 815, die im Planjahr erhoben werden. Ein zusätzlicher Mittelzufluß von T€ 209,3 resultiert aus Kassenresten des Vorjahres.

 

Die Abschreibungen wurden entsprechend dem Erfolgsplan in den Vermögensplan eingestellt. Dabei sind wir von einer planmäßigen Fertigstellung der Investitionen ausgegangen.

 

Auf der Ausgabenseite des Vermögensplanes stellen sich unter Punkt 1 bis 5 die relevanten Positionen aus dem Erfolgsplan dar.

 

Die Investitionen für die Abwasserbeseitigung werden in der Anlage 3/1 detailliert nachgewiesen.

 

Die Tilgung der Kredite basiert auf den vorliegenden Tilgungsplänen.

 

Gegen den Eigenbetrieb wurden im Jahr 2002 zwei Klagen wegen Werklohnforderungen von insgesamt T€ 863 durch ein Tiefbauunternehmen eingereicht. Diese Forderungen wurden nicht aus kaufmännischer Vorsicht in die Rückstellungen aufgenommen, da nach Einschätzung der Sach- und Rechtslage die Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben.

 

 

Finanzplan

 

Bei den Einnahmen des Finanzplanes handelt es sich im wesentlichen  um Zuweisungen der öffentlichen Hand, den Zuschüssen Nutzungsberechtigter sowie um die erwirtschafteten Abschreibungen. 

 

Die Ausgaben betreffen insbesondere die Auflösung von Rücklagen, Sonderposten und Ertragszuschüssen sowie die Aufwendungen für Investitionen und die Tilgung von Krediten.

 

 

Mittelfristiger Erfolgsplan

 

Die mittelfristige Erfolgsplanung basiert auf einer rückläufigen Schmutzwassermenge und einer Kanalbenutzungsgebühr von 2,94 €/m³.

 

Die Niederschlagswassergebühr wird in Höhe der Neukalkulation erhoben.

 

Bei Material und bezogenen Leistungen wird mit einer gleichbleibenden Entwicklung gerechnet. Einsparpotentiale werden durch allgemeine Preissteigerungen aufgebraucht. Mit zunehmendem Kanalbau werden sich die Aufwendungen für die dezentrale Entsorgung reduzieren. 

 

Die Abschreibungen werden sich entsprechend der getätigten Investitionen entwickeln. Dabei werden maximal mögliche Abschreibungszeiträume angesetzt.

 

Beim sonstigen betrieblichen Aufwand sind die allgemeinen Lohn- und Preisentwicklungen der nächsten Jahre berücksichtigt worden.

 

Die Zinsaufwendungen werden sich mit zunehmender Kredittilgung rückläufig entwickeln.

Durch die Umschuldung eines Darlehens im Jahr 2004 kann der Aufwand weiter reduziert werden.

 

Insgesamt muß jedoch eingeschätzt werden, daß die derzeitige Kanalbenutzungsgebühr unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung der Schmutzwassermenge und unter den Bedingungen des Eigenbetriebes nicht ausreicht, um die notwendigen Betriebskosten zu decken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen: