Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0884/2003  

 
 
Betreff: Beschluss über die Zuständigkeit des Sanierungsbeirates im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau Ost"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Geisler
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
12.02.2003 
32. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.02.2003 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Zuständigkeit des Sanierungsbeirates für die Aufgaben innerhalb der Stadtumbaukulisse.

 


Erläuterungen:

 

Die Zuständigkeit des Sanierungsbeirates im Rahmen der Stadtumbaukulisse erstreckt sich insbesondere auf die Gebiete

 

-           Geplantes Sanierungsgebiet “Innenstadt”

-           Geplantes Sanierungsgebiet “Nordost”

-           Rahmenplangebiet C.-A.-Groeschke-Straße

 

Er begleitet die Geschäfte der laufenden Verwaltung, die sich aus den Verwaltungsaufgaben des besonderen Städtebaurechts nach BauGB ableiten.

 

Es werden folgende Zuständigkeiten wahrgenommen:

 

-           Beratung zu bedeutenden Einzelvorhaben und Bau-, Nutzungs- und Gestaltungskonzepten

-           Beratung zur Prioritätenliste von förderungswürdigen Objekten

-           Vorhaben und Rechtsvorgänge nach § 144 BauGB, die die Entwicklung der Gebiete prägen bzw. wesentlich beeinflussen

-           Abstimmung zu den Maßnahme- und Durchführungskonzepten