Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Zuständigkeit des Sanierungsbeirates für die Aufgaben innerhalb der Stadtumbaukulisse.
Erläuterungen:
Die Zuständigkeit des Sanierungsbeirates im Rahmen der Stadtumbaukulisse erstreckt sich insbesondere auf die Gebiete
- Geplantes Sanierungsgebiet “Innenstadt” - Geplantes Sanierungsgebiet “Nordost” - Rahmenplangebiet C.-A.-Groeschke-Straße
Er begleitet die Geschäfte der laufenden Verwaltung, die sich aus den Verwaltungsaufgaben des besonderen Städtebaurechts nach BauGB ableiten.
Es werden folgende Zuständigkeiten wahrgenommen:
- Beratung zu bedeutenden Einzelvorhaben und Bau-, Nutzungs- und Gestaltungskonzepten - Beratung zur Prioritätenliste von förderungswürdigen Objekten - Vorhaben und Rechtsvorgänge nach § 144 BauGB, die die Entwicklung der Gebiete prägen bzw. wesentlich beeinflussen - Abstimmung zu den Maßnahme- und Durchführungskonzepten
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