Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Änderung zum Satzungsänderungsbeschluss vom 01.03.2002 für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Ortslage Sacro.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01.03.2002 einen ersten Satzungsänderungsbeschluss gefaßt. Hinsichtlich einer städtebaulich begründeten Präzisierung und einer größtmöglichen Beitragsgerechtigkeit i. Z. m. Kanalanschlussbeiträgen (vorliegende Widersprüche von Anwohnern) soll der Klarstellungsbereich i. S. d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB korrigiert werden (Herausnahme von Splitterflächen, Orientierung des Klarstellungsbereiches an der letzten Gebäudekante ...).
Die Änderungen betreffen folgende Bereiche:
Da die Korrekturen lediglich im Klarstellungsbereich erfolgen, ist eine erneute Offenlage nicht erforderlich. Ausreichend ist hierbei ein Satzungsänderungsbeschluss ohne nachfolgende rechtsaufsichtliche Prüfung. Die Rechtskraft wird hierbei mit sofortiger anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt herbeigeführt.
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