Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0909/2003  

 
 
Betreff: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB der Stadt Forst (Lausitz) für die Ortslage Sacro
hier: Satzungsänderungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
13.03.2003 
26. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
19.03.2003 
33. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.05.2003 
25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Änderung zum Satzungs­änderungsbeschluss vom 01.03.2002 für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Ortslage Sacro.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 


Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01.03.2002 einen ersten Satzungsänderungsbe­schluss gefaßt. Hinsichtlich einer städtebaulich begründeten Präzisierung und einer größt­möglichen Beitragsgerechtigkeit i. Z. m. Kanalanschlussbeiträgen (vorliegende Widersprüche von Anwohnern) soll der Klarstellungsbereich i. S. d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB korrigiert werden (Herausnahme von Splitterflächen, Orientierung des Klarstellungsbereiches an der letzten Gebäudekante ...).

 

Die Änderungen betreffen folgende Bereiche:

 

  1. Flurstück 122, Flur 4 (Grundstück Kurze Straße 3)
  2. Flurstück 300/1, Flur 4 (Grundstück Schulstraße Nr. 10)
  3. Flurstück 261, Flur 4 (Mulknitzer Straße 4)
  4. Flurstück 150/2, Flur 4 (Dorfstraße 34)

 

 

Da die Korrekturen lediglich im Klarstellungsbereich erfolgen, ist eine erneute Offenlage nicht erforderlich. Ausreichend ist hierbei ein Satzungsänderungsbeschluss ohne nachfolgende rechtsaufsichtliche Prüfung. Die Rechtskraft wird hierbei mit sofortiger anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt herbeigeführt.