Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Erläuterungen:
Der Schulträger hat lt. Schulgesetz des Landes Brandenburg (Bbg.SchulG) § 113 in der Fassung vom 12. April 1996 (GVBl. I, Nr. 9, S. 102 vom 18. April 1996) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Juli 2002 dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 und der Ganztagsschulen an den Schultagen an einer warmen Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen teilnehmen können.
Für die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Mittagessen in den Grundschulen hat die Stadt Forst (Lausitz) folgende Verträge am 11. Oktober 1999 geschlossen:
Mit Schreiben vom 19. Dezember 2002 teilte die Firma Forster Industrie- und Kesselreinigung der Stadt Forst (Lausitz) eine Preisanpassung der Speisen- und Dienstleistungsverträge mit.
Im Schreiben der Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH vom 15. Januar 2003 wurde der in den Preisen pro Portion enthaltene Materialanteil angegeben. Dieser beläuft sich im Durchschnitt auf 55,6 %. Der Herstellungspreis einer Essenportion und der Essenausgabepreis gestalten sich lt. Mitteilung der Firma Industrie- und Kesselreinigung in Verbindung mit der Verteuerung der Materialpreise wie folgt:
Schüler/Hortkind pro Portion:
Speisenlieferung: 1,80 Euro + 7 % MwSt. = 1,93 Euro Essenausgabe/ Reinigung: 0,61 Euro + 16 % MwSt. = 0,71 Euro gesamt 2,64 Euro
Der Elternanteil soll gem. Schulgesetz des Landes Brandenburg angemessen sein. Er wird deshalb in Höhe von 1,60 Euro pro Portion festgesetzt.
Der bisherige Anteil der Eltern an der Versorgung der Kinder mit Mittagessen betrug 1,28 Euro, d. h. pro Portion müssen die Eltern 0,32 Euro mehr bezahlen.
Der Restbetrag in Höhe von 1,04 Euro pro Portion ist ein Zuschuss der Stadt Forst (Lausitz).
Anlagen:
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