Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0951/2003  

 
 
Betreff: 1. Aufhebung des Beschlusses vom 26. Juni 1998, Drucksachen-Nr. StVV/671/98
2. Essengeldfestsetzung zur Kostenbeteiligung der Eltern an der Schülerspeisung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Marina Peschke
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
19.05.2003 
35. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Finanzausschuß Vorberatung
02.06.2003 
36. Sitzung des Finanzausschusses      
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
11.06.2003 
36. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlußvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss vom 26. Juni 1998 Drucksachennummer StVV/671/98 “Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Höhe der Essengeldfestsetzung zur Kostenbeteiligung der Eltern an der Schülerspeisung” auf.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeteiligung der Eltern an der Schülerspeisung in Höhe von 1,60 Euro pro Portion ab 1. Juli 2003.

Erläuterungen:

 

Der Schulträger hat lt. Schulgesetz des Landes Brandenburg (Bbg.SchulG) § 113 in der Fassung vom 12. April 1996 (GVBl. I, Nr. 9, S. 102 vom 18. April 1996) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Juli 2002 dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 und der Ganztagsschulen an den Schultagen an einer warmen Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen teilnehmen können.

 

Für die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Mittagessen in den Grundschulen hat die Stadt Forst (Lausitz) folgende Verträge am 11. Oktober 1999 geschlossen:

 

  1. Rahmenvertrag zur Speisenlieferung in den Grundschulen der Stadt Forst (Lausitz) mit der Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH

 

  1. Vertrag über die Essenausgabe und Reinigung der Essenausgabestellen in den Grundschulen der Stadt Forst (Lausitz) mit Gebäudereinigungsservice Helbeck

 

Mit Schreiben vom 19. Dezember 2002 teilte die Firma Forster Industrie- und Kesselreinigung der Stadt Forst (Lausitz) eine Preisanpassung der Speisen- und Dienstleistungsverträge mit.

 

Im Schreiben der Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH vom 15. Januar 2003 wurde der in den Preisen pro Portion enthaltene Materialanteil angegeben. Dieser beläuft sich im Durchschnitt auf 55,6 %. Der Herstellungspreis einer Essenportion und der Essenausgabepreis gestalten sich lt. Mitteilung der Firma Industrie- und Kesselreinigung in Verbindung mit der Verteuerung der Materialpreise wie folgt:

 

Schüler/Hortkind pro Portion:

 

Speisenlieferung:              1,80 Euro + 7 % MwSt. =              1,93 Euro

Essenausgabe/

Reinigung:               0,61 Euro + 16 % MwSt. =              0,71 Euro

gesamt              2,64 Euro

 

 

Der Elternanteil soll gem. Schulgesetz des Landes Brandenburg angemessen sein. Er wird deshalb in Höhe von 1,60 Euro pro Portion festgesetzt.

 

Der bisherige Anteil der Eltern an der Versorgung der Kinder mit Mittagessen betrug 1,28 Euro, d. h. pro Portion müssen die Eltern 0,32 Euro mehr bezahlen.

 

Der Restbetrag in Höhe von 1,04 Euro pro Portion ist ein Zuschuss der Stadt Forst (Lausitz).

 

 


Anlagen: