Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beauftragt den Bürgermeister, alle Aktivitäten zu entwickeln, damit die Ortsumgehung Forst (Lausitz) in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird.
Erläuterungen:
Im Bundesverkehrswegeplan, Stand 1992 – 1995, war die Baumaßnahme enthalten. Dementsprechend hat nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens (vgl. Rathausfenster 5/2000 vom 07.07.2000) das Brandenburgische Straßenbauamt Cottbus im September 2000 mit der Erarbeitung der Projektunterlagen (RE-Unterlagen) begonnen. Erste Arbeitsberatungen, u. a. unter Teilnahme der Fraktionsvorsitzenden (hier: am 12.01.2001) fanden bereits statt.
Im Bau- und Umweltausschuss am 25.01.2001 hat das Brandenburgische Straßenbauamt Cottbus unter Teilnahme aller Stadtverordnetenmitglieder die bisherige Planung vorgestellt. Hier ist u. a. auf die Pressemitteilungen der Lausitzer Rundschau am 29.01. / 02.02. / 22.03.2001 hinzuweisen.
In der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2001 wurde der Beschluss zur Teilfortschreibung vom Verkehrsentwicklungsplan bestätigt.
Aufgrund von Budgetkürzungen musste das Brandenburgische Straßenbeuamt Cottbus im Mai 2002 die Planungsleistungen einstellen. In der Stadtverordnetenversammlung am 06.12.2002 wurde die Fortschreibung vom Verkehrsentwicklungsplan beschlossen. Parallel dazu wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2001 der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan der Anbindung der August-Bebel-Straße an die B 112 beschlossen.
Im gegenwärtigen Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2003 ist die Baumaßnahme “Ortsumgehung Forst (Lausitz)” nicht aufgeführt. Dies hat zur Folge, dass in den nächsten Jahren weder die Planungsleistungen fertiggestellt und damit das Planfeststellungsverfahren eröffnet werden kann noch die Baumaßnahme zur Realisierung kommen könnte.
Um in Verbindung mit der Öffnung der Grenzbrücke und dem Bau der Nordumgehung in den Jahren 2003/2004 die zu erwartenden Verkehrsströme und den vorhandenen überregionalen Durchgangsverkehr aus dem Stadtzentrum (Berliner Platz) zu sichern, ist es erforderlich, die Baumaßnahme als “vordringlichen Bedarf” in den Bundesverkehrswegeplan 2003 aufzunehmen.
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