Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Erläuterungen: Ausgehend von § 17 (1) Kita-Gesetz des Landes Brandenburg (GVBl. I Nr. 14, S. 182) vom 7. Juni 1996 haben die Personensorgeberechtigten für die Versorgung der Kinder mit Mittagessen ein Essengeld in Höhe der durchschnittlich ersparten Aufwendungen zu zahlen. In den Wert der Eigenaufwendungen gehen die Rohmaterialien, Grundstoffe, Energie sowie die Be- und Entsorgungskosten ein.
Personalkosten sind bei der Bemessung nicht zu berücksichtigen.
Für die Versorgung der Kinder mit Mittagessen in kommunalen Kindertagesstätten hat die Stadt Forst (Lausitz) folgende Verträge am 11. Oktober 1999 geschlossen:
Mit Schreiben vom 19. Dezember 2002 teilte die Firma Forster Industrie- und Kesselreinigung der Stadt Forst (Lausitz) eine Preisanpassung der Speisen- und Dienstleistungsverträge mit.
Im Schreiben der Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH vom 15. Januar 2003 wurde der in den Preisen pro Portion enthaltene Materialanteil angegeben. Dieser beläuft sich im Durchschnitt auf 55,6 %. Der Herstellungspreis einer Essenportion und der Essenausgabepreis gestalten sich in Verbindung mit der Verteuerung der Materialpreise wie folgt:
für Kinder von 0 Jahren bis Beginn des Grundschulbesuches: Speisenlieferung: 1,69 Euro + 7 % MwSt. = 1,81 Euro Essenausgabe/ Reinigung: 0,66 Euro + 16 % MwSt. = 0,77 Euro Gesamt 2,58 Euro davon 55,6 % Materialanteil 1,44 Euro
Es wird ein Elternanteil von 1,45 Euro pro Portion festgesetzt.
Der bisherige Anteil der Eltern an der Versorgung der Kinder mit Mittagessen betrug 1,18 Euro, d. h. pro Portion müssen die Eltern 0,27 Euro mehr bezahlen.
Der Restbetrag in Höhe von 1,13 Euro ist ein Zuschuss der Stadt Forst (Lausitz). Anlagen:
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