Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0966/2003  

 
 
Betreff: 1. Aufhebung des Beschlusses vom 12. Dezember 1997 Drucksachennummer StVV/416/96/1
2. Essengeldfestsetzung zur Kostenbeteiligung der Eltern an der Versorgung der Kinder (von 0 Jahren bis zum Beginn des Grundschulbesuches) mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Tagespflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
19.05.2003 
35. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Finanzausschuß Vorberatung
02.06.2003 
36. Sitzung des Finanzausschusses zurückgestellt   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
11.06.2003 
36. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlußvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss vom 12. Dezember 1997 Drucksachennummer StVV/416/96/1 “Neufestsetzung der Höhe des Elternbeitrages zur Kostenbeteiligung der Eltern an der Versorgung der Kinder im Vorschulalter (von 0 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht) mit Mittagessen in Höhe von 2,30 DM ab 1. Januar 1998 auf.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeteiligung der Eltern an der Versorgung der Kinder (von 0 Jahren bis zum Beginn des Grundschulbesuches) mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Tagespflege in Höhe von 1,45 Euro pro Portion ab 1. Juli 2003.

Erläuterungen:

Ausgehend von § 17 (1) Kita-Gesetz des Landes Brandenburg (GVBl. I Nr. 14, S. 182) vom 7. Juni 1996 haben die Personensorgeberechtigten für die Versorgung der Kinder mit Mittagessen ein Essengeld in Höhe der durchschnittlich ersparten Aufwendungen zu zahlen. In den Wert der Eigenaufwendungen gehen die Rohmaterialien, Grundstoffe, Energie sowie die Be- und Entsorgungskosten ein.

 

Personalkosten sind bei der Bemessung nicht zu berücksichtigen.

 

Für die Versorgung der Kinder mit Mittagessen in kommunalen Kindertagesstätten hat die Stadt Forst (Lausitz) folgende Verträge am 11. Oktober 1999 geschlossen:

 

  1. Rahmenvertrag zur Speisenlieferung für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder in den Kindereinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) mit der Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH

 

  1. Vertrag über die Essenausgabe und Reinigung der Essenausgabestellen in den Kindereinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) mit Gebäudereinigungsservice Helbeck.

 

Mit Schreiben vom 19. Dezember 2002 teilte die Firma Forster Industrie- und Kesselreinigung der Stadt Forst (Lausitz) eine Preisanpassung der Speisen- und Dienstleistungsverträge mit.

 

Im Schreiben der Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH vom 15. Januar 2003 wurde der in den Preisen pro Portion enthaltene Materialanteil angegeben. Dieser beläuft sich im Durchschnitt auf 55,6 %. Der Herstellungspreis einer Essenportion und der Essenausgabepreis gestalten sich in Verbindung mit der Verteuerung der Materialpreise wie folgt:

 

für Kinder von 0 Jahren bis Beginn des Grundschulbesuches:

Speisenlieferung:              1,69 Euro + 7 % MwSt. =              1,81 Euro

Essenausgabe/

Reinigung:              0,66 Euro + 16 % MwSt. =              0,77 Euro

Gesamt              2,58 Euro

davon 55,6 % Materialanteil              1,44 Euro

 

Es wird ein Elternanteil von 1,45 Euro pro Portion festgesetzt.

 

Der bisherige Anteil der Eltern an der Versorgung der Kinder mit Mittagessen betrug 1,18 Euro, d. h. pro Portion müssen die Eltern 0,27 Euro mehr bezahlen.

 

Der Restbetrag in Höhe von 1,13 Euro ist ein Zuschuss der Stadt Forst (Lausitz).


Anlagen: