Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans “Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48” an die Euloer Straße gem. § 3 (3) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Anregungen sollen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs vorgebracht werden. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Das Plangebiet ist begrenzt: Im Norden durch die nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 245/1, 254/3 (teilweise) der Flur 42 und 142/1 der Flur 21 Im Osten durch die östliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 142/1 der Flur 21, durch eine Parallele in einem Abstand von 20 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 249 der Flur 21; innerhalb der Flurstücke 142/1 und 152 der Flur 21 sowie 254/3 der Flur 42 Im Süden durch die Grenze zwischen Flurstück 254/3 und 286 der Flur 42 sowie die südlichen Grenzen der Flurstücke 288/3, 288/4 und 267/2 der Flur 42 Im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße (Flurstück 191/1 der Flur 42) Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans vom Mai 2003 sowie der dazugehörigen Begründung werden gebilligt. Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Der Entwurf des Bebauungsplans “Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48” an die Euloer Straße wurde zuletzt vom 13.01.2003 - 14.02.2003 öffentlich ausgelegt. Aufgrund wesentlicher Anregungen des Landkreises Spree-Neiße erfolgte eine Überarbeitung des Planentwurfs in folgenden Punkten:
Planzeichnung Teil A - Erweiterung der Festsetzungen durch Ergänzung der Nutzungsschablone:
Die Änderungen unter Teil A sind im Hinblick auf die bevorstehende Inkraftsetzung der neuen Brandenburgischen Bauordnung erforderlich.
Textliche Festsetzung Teil B:
Die genannten wesentlichen Änderungen des B-Plan Entwurfs erfordern eine erneute öffentliche Auslegung, die aber verkürzt erfolgen soll und auf die geänderten Festsetzungen inhaltlich beschränkt ist.
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