Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1004/2003  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Handreck
Federführend:Finanzverwaltung Beteiligt:Betriebsamt
Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole   
Beratungsfolge:
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
11.06.2003 
36. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.06.2003 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz).


Erläuterungen:

 

Die Satzungsänderungen im § 2 Abs.1 und 2 dienen der Konkretisierung der Begriffsbestimmung des Radweges nach aktueller rechtlicher Auffassung.

Die Satzungsänderungen im 3 Abs. 1 resultieren aus der weiteren gesetzeskonformen Umsetzung des § 49 a Absatz 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes für den Bereich der Gehwege. Zudem erfolgt eine weitere Konkretisierung möglicher Ausbauformen des Gehweg - bzw. Anliegerbereiches in seinen einzelnen Bestandteilen.

Ziel ist eine zweifelsfreie, rechtlich klare Interpretation des Satzungstextes in der Praxis zu erreichen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlagen:

 

1. Änderungssatzung

der Satzung der Stadt Forst (Lausitz)

über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst)

öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz)

 

 

Aufgrund

-           des § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 4. Juni 2003 (GVBl. I S. 172, 174),

-           des § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes in der Fassung vom 10.06.1999 (GVBl I S. 211) geändert durch Artikel 5 des Gesetztes vom 10.07.2002 (GVBl. I S. 62) und

-           der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) vom 04.03.2003,

hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) in ihrer Sitzung am 27.06.2003 folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:

 

 

Artikel I

 

§ 2 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

 

Zu den Fahrbahnen gehören auch die Radwege, Rad - und Gehwege gemeinsam ( Zeichen 240 der Straßenverkehrsordnung), Sicherheitsstreifen, bewirtschaftete Parkstreifen und -buchten, Haltestellenbuchten sowie Wendeschleifen.

 

              Absatz 2 Punkt 1 erhält folgende neue Fassung:

 

Einmal wöchentliches Reinigen der Fahrbahnen, Sicherheitsstreifen, Haltestellenbuchten und Wendeschleifen sowie die ordnungsgemäße Entsorgung des Straßenkehrricht;

 

              Absatz 2 Punkt 2 erhält folgende neue Fassung:

 

Regelmäßige Reinigung der Radwege, Rad- und Gehwege gemeinsam (Zeichen 240 der Straßenverkehrsordnung) der bewirtschafteten Parkstreifen und -buchten sowie die ordnungsgemäße Entsorgung des Straßenkehrricht;

 

 

§ 3 Absatz 1, nach Satz 3 werden neu die Sätze 4 u. 5 eingefügt:

 

Ebenso gilt diese Regelung in allen anderen Bereichen, unabhängig von Klassifizierung und Einordnung der Straßen, wo gegebenenfalls anstelle des Gehweges Pflanzinseln sowie Entwässerungsmulden als Grünstreifen zur Aufnahme von Niederschlagswasser, ein- oder

auch beidseitig, vorhanden sind. Analog hierzu ist die Pflege der Entwässerungsmulden an kombinierten Mulden- Rigolensystemen auszuführen.

 

              Satz 4 wird Satz 6 und erhält folgende neue Fassung:

 

Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 der Straßenverkehrsordnung) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von jeweils 1,5 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze.

 

 

 

Artikel II

 

§ 8

Inkrafttreten

 

Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Forst (Lausitz), den

 

 

 

Dr. Gerhard Reinfeld

Hauptamtlicher Bürgermeister