Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Information zum Plan - Ist - Vergleich per 30.04.2003 des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" zur Kenntnis. Erläuterungen:
Erläuterung zum Plan- Ist- Vergleich per 30.04.2003 des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)”
VorbemerkungAusgehend vom Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2003 ist vierteljährlich nach Quartalsende ein Plan–Ist–Vergleich zum Wirtschaftsplan 2003 den Entscheidungsgremien der Stadt vorzulegen.
Da die Betriebsabrechnung per 31.03.2003 für die Sitzung des Finanzausschusses am 14.04.2003 noch nicht zur Verfügung stand, konnte die Vorlage erst zum nachfolgenden Termin erarbeitet werden. Da bereits die Abrechnungsdaten per 30.04.2003 vorlagen, haben wir diesen Stichtag für den Plan-Ist-Vergleich herangezogen und hoffen, daß diese eigenmächtige Entscheidung auch im Sinne der Stadtverordnetenversammlung erfolgt ist.
Erläuterung zum Plan-Ist-Vergleich per 30.04.2003Die Einnahmen aus Kanalbenutzungsgebühren sind unter Berücksichtigung der berechneten drei Monatsabschläge anteilig für vier Monate ermittelt worden. Diese Verfahrensweise ist erforderlich, da die Kunden in den Monaten von Februar bis Dezember jeweils einen pauschalen Abschlag zahlen. Erst im Monat Januar des Folgejahres wird mit der Jahresrechnung das tatsächliche Gebührenaufkommen festgestellt.
Bei den Erlöse für die Niederschlagswasserbeseitigung handelt es sich um die zur Zeit von der Stadtverwaltung an den Eigenbetrieb abgerechneten Beträge.
Die Erlöse aus der Abfuhr von Fäkalien und der Beseitigung von Verstopfungen beinhalten zwei Abschlagszahlungen aus der dezentralen Entsorgung sowie Einnahmen aus der Entsorgung von Deponiewasser.
Die Auflösung der Beiträge wurde anteilig gemäß Wirtschaftsplan in die Ergebnisrechnung eingestellt, da die Beträge zum Jahresende ermittelt werden. Dies gilt auch für die Auflösung der Sonderposten.
Die Kostenerstattung für das Industrie- und Gewerbegebiet Süd entspricht ebenfalls der anteilige Abrechnung laut Plan, da der Erstattungsbetrag am Ende des Wirtschaftsjahres nach der anteiligen Flächenauslastung ermittelt wird.
Die Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe resultieren aus Kosten für Strom, Chemikalien, Wasser und sonstige Verbrauchsmaterialien.
Bei den bezogenen Leistungen sind Aufwendungen für die Klärschlammentsorgung sowie für Räum- und Rechengut enthalten. Im Rahmen der dezentralen Entsorgung ist bisher ein geringerer Transportaufwand abgerechnet worden als im Plan vorgesehen.
Die übrigen Leistungen betreffen Kanalinstandhaltungen, - reinigungen und –inspektionen sowie planmäßige Wartungsarbeiten in der Kläranlage.
Die anteiligen Abschreibungen sind auf der Grundlage der Abschreibungen des Vorjahres ermittelt worden, da die Ermittlung der Afa für das laufende Geschäftsjahr erst nach der Aktivierung der Anlagenzugänge erfolgt.
Bei den direkten Personalkosten ist die Einmalzahlung zum Jahresende anteilig berücksichtigt worden.
Die Verwaltungsaufwendungen für die Betriebsführung der Stadtwerke und der Stadtverwaltung sowie die Abwasserabgabe für Schmutzwasser können ebenfalls nur anteilig auf der Grundlage des Planes ermittelt werden, da eine Abrechnung erst zum Jahresende erfolgt.
Die Zinsaufwendungen sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen eingestellt worden.
Das ausgewiesene Ergebnis resultiert vor allem aus den noch geringen Aufwendungen für Instandhaltung und Reinigung sowie aus den zur Zeit noch niedrigen Transportaufwendungen für die dezentrale Entsorgung.
Anlagen:
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