Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
- Im Nordwesten innerhalb des Flurstückes 640, Flur 42, 80 m nordwestlich der Grenze des Flurstückes 639, Flur 42
- Entlang der Euloer Straße (westliche Grenze des Flurstückes 191/1, Flur 42), ca. 50 m in südöstlicher Richtung und verspringt dann nach Nordosten auf die nordwestliche Grenze des Flurstückes 162, Flur 42
- Ca. 6 m nordöstlich der Euloer Straße (Flurstück 191/1, Flur 42) innerhalb der Flurstücke 162 und 163, beide Flur 42, bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 166, Flur 42
- Entlang der nordwestlichen und nordöstlichen Grenze des Flurstückes 166, Flur 42 und in Verlängerung der nordöstlichen Grenze des Flurstückes 166 bis zur südöstlichen Grenze des Flurstückes 167/1, Flur 42
Fortsetzung Beschlussvorschlag: -
Entlang der südöstlichen Grenze des Flurstückes 167/1
und in deren Verlängerung bis zur südwestlichen Grenze des Flurstückes 637,
Flur 42 -
Entlang der südwestlichen Grenze des Flurstückes 637 und
in deren Verlängerung bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 725, Flur
42 -
155 m in Richtung Südwest entlang der nordwestlichen
Grenze des Flurstückes 725, Flur 42 -
Im Südwesten innerhalb der Flurstücke 639 und 640, Flur
42, ca. 150 m bis 165 m südwestlich der südwestlichen Grenze des Flurstückes
191/1, Flur 42 (Euloer Straße) Die Anlagen sind Bestandteil des
Beschlusses. Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28
Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen: Die Stadtverordnetenversammlung Forst
(Lausitz) hat am 04.05.2001, geändert durch Beschluss am 28.09.2001, in
öffentlicher Sitzung beschlossen, für die “Anbindung August-Bebel-Straße an die
Ortsumgehung Forst” einen Bebauungsplan aufzustellen. Den Bürgern wurden im
Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB auf einer Informationsveranstaltung
am 22.10.2002 die allgemeinen Ziele und wesentlichen Inhalte der Planung
erläutert sowie Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Grundsätzliche Anregungen
wurden nicht gegeben. Die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erfolgte vom 19.08.2002 - 19.09.2002.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom
13.01.2003 - 14.02.2003 öffentlich ausgelegt worden. Die im Verfahren von Trägern
öffentlicher Belange gegebenen Anregungen und Hinweise sowie die sich aus der
fachlichen Stellungnahme der Verwaltung ergebenden Abwägungsvorschläge sind
der Anlage 1 zu entnehmen. Anlagen:
Anlage 2
S a t z u n g
der Stadt Forst (Lausitz) über den Bebauungsplan “Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst”
B e s c h l u s s
1. Die während des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Anregungen von Trägern öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) mit folgendem Ergebnis geprüft:
2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850), beschließt die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) den Bebauungsplan
- Im Nordwesten innerhalb des Flurstückes 640, Flur 42, 80 m nordwestlich der Grenze des Flurstückes 639, Flur 42.
- Entlang der Euloer Straße (westliche Grenze des Flurstückes 191/1, Flur 42), ca. 50 m in südöstlicher Richtung und verspringt dann nach Nordosten auf die nordwestliche Grenze des Flurstückes 162, Flur 42.
- Ca. 6 m nordöstlich der Euloer Straße (Flurstück 191/1, Flur 42) innerhalb der Flurstücke 162 und 163, beide Flur 42, bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 166, Flur 42.
- Entlang der nordwestlichen und nordöstlichen Grenze des Flurstückes 166, Flur 42 und in Verlängerung der nordöstlichen Grenze des Flurstückes 166 bis zur südöstlichen Grenze des Flurstückes 167/1, Flur 42.
- Entlang der südöstlichen Grenze des Flurstückes 167/1 und in deren Verlängerung bis zur südwestlichen Grenze des Flurstückes 637, Flur 42.
- Entlang der südwestlichen Grenze des Flurstückes 637 und in deren Verlängerung bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 725, Flur 42.
- 155 m in Richtung Südwest entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstückes 725, Flur 42.
- Im Südwesten innerhalb der Flurstücke 639 und 640, Flur 42, ca. 150 m bis 165 m südwestlich der südwestlichen Grenze des Flurstückes 191/1, Flur 42 (Euloer Straße).
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Das Baudezernat wird beauftragt, den Bebauungsplan bei der höheren Verwaltungsbehörde genehmigen zu lassen und alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Forst (Lausitz), den
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