Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0966/2003 (NEU)  

 
 
Betreff: 1. Aufhebung des Beschlusses vom 12. Dezember 1997 Drucksachennummer StVV/416/96/1
2. Essengeldfestsetzung zur Kostenbeteiligung der Eltern an der Versorgung der Kinder (von 0 Jahren bis zum Beginn des Grundschulbesuches) mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Tagespflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
SVV/0966/2003
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.06.2003 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt   

Beschlußvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss vom 12. Dezember 1997 Drucksachennummer StVV/416/96/1 “Neufestsetzung der Höhe des Elternbeitrages zur Kostenbeteiligung der Eltern an der Versorgung der Kinder im Vorschulalter (von 0 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht) mit Mittagessen in Höhe von 2,30 DM ab 1. Januar 1998 auf.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Kostenbeteiligung der Eltern an der Versorgung der Kinder (von 0 Jahren bis zum Beginn des Grundschulbesuches) mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Tagespflege in Höhe von 1,45 Euro pro Portion ab 1. Juli 2003.

Erläuterungen:

Ausgehend von § 17 (1) Kita-Gesetz des Landes Brandenburg (GVBl. I Nr. 14, S. 182) vom 7. Juni 1996 haben die Personensorgeberechtigten für die Versorgung der Kinder mit Mittagessen ein Essengeld in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu zahlen. In den Wert der Eigenaufwendungen gehen die Rohmaterialien, Grundstoffe, Energie sowie die Be- und Entsorgungskosten ein. Personalkosten sind bei der Bemessung nicht zu berücksichtigen.

 

Für die Versorgung der Kinder mit Mittagessen in kommunalen Kindertagesstätten hat die Stadt Forst (Lausitz) folgende Verträge am 11. Oktober 1999 geschlossen:

 

  1. Rahmenvertrag zur Speisenlieferung für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder in den Kindereinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) mit der Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH

 

  1. Vertrag über die Essenausgabe und Reinigung der Essenausgabestellen in den Kindereinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) mit Gebäudereinigungsservice Helbeck.

 

Mit Schreiben vom 19. Dezember 2002 teilte die Firma Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH der Stadt Forst (Lausitz) eine Preisanpassung der Speisen- und Dienstleistungsverträge mit Wirkung vom 1. Januar 2003 mit. (Dies ist lt. Vertrag möglich.) Begründung: Tariferhöhung um 6,35 %; Verteuerung der Materialpreise. In Abstimmung mit dem Dezernat II wurde mit der erhöhten Zuschusszahlung zeitgleich reagiert.

 

Im Schreiben der Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH vom 15. Januar 2003 wurde der in den Preisen pro Portion enthaltene Materialanteil angegeben. Dieser beläuft sich im Durchschnitt des Jahres 2002 auf 55,6 %. Der Herstellungspreis einer Essenportion und der Essenausgabepreis gestalten sich lt. Mitteilung der Firma Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH und dem Gebäudereinigungsservice Helbeck wie folgt:

 

für Kinder von 0 Jahren bis Beginn des Grundschulbesuches:

              bis 31.12.02

Speisenlieferung:              1,69 Euro + 7 % MwSt. =              1,81 Euro              1,70 Euro

Essenausgabe/

Reinigung:              0,66 Euro + 16 % MwSt. =              0,77 Euro              0,74 Euro

Gesamt              2,58 Euro              2,44 Euro

davon 55,6 % Materialanteil              1,44 Euro

 

Der Anteil der Eltern an der Versorgung der Kinder mit Mittagessen beträgt z. Z. 1,18 Euro pro Portion. Bis zum 31. Dezember 2002 zahlte die Stadt Forst (Lausitz) einen Zuschuss zum Mittagessen pro Portion in Höhe von 1,26 Euro, ab 1. Januar 2003 in Höhe von 1,40 Euro.

 

Das bedeutet eine finanzielle Mehrbelastung der Stadt Forst (Lausitz) bei 80.560 Portionen im Jahr (Ist 2002 = Planzahl 2003) in Höhe von ca. 11.280,00 Euro. (80.560 Portionen x 0,14 Euro (1,40 Euro - 1,26 Euro) = 11.278,00)

 

Um diese Mehrausgaben zu reduzieren wird eine Erhöhung des Elternanteils ab 1. Juli 2003 vorgeschlagen.

 

Bei gleichbleibendem Zuschuss der Stadt Forst (Lausitz) in Höhe von 1,26 Euro pro Portion und einem Elternanteil in Höhe von 1,32 Euro pro Portion (Erhöhung: 0,14 Euro) sind Mehrausgaben in Höhe von ca. 6.050,00 Euro zu erwarten.

(1. Januar 2003 bis 30. Juni 2003 ca. 43.100 Portionen x 0,14 Euro = 6.034,00 Euro)

 

Die Verwaltung hält einen Elternanteil in Höhe des Materialeinsatzes von gerundet 1,45 Euro pro Portion (Erhöhung: 0,27 Euro) als durchschnittlich ersparte Eigenaufwendung für gerechtfertigt. Das Landesamt für Soziales und Versorgung hat z. B. die Höhe der für den häuslichen Lebensunterhalt ersparten Aufwendungen und des Kostenbeitrages für das Mittagessen in Höhe von täglich 1,50 Euro für Kinder in teilstationären Einrichtungen festgesetzt.

 

Der Zuschuss der Stadt Forst (Lausitz) verringert sich dann um 0,13 Euro (1,26 Euro - 1,13 Euro) auf 1,13 Euro pro Portion.

 

Für den Haushalt 2003 würde das bedeuten:

1. Januar 2003 bis 30. Juni 2003              ca. 43.100 Portionen x 0,14 Euro =               6.050,00 Euro

1. Juli 2003 bis 31. Dezember 2003              ca. 37.460 Portionen x (- 0,13 Euro) =              -4.870,00 Euro

Mehrausgabe der Stadt Forst (Lausitz):              1.180,00 Euro

 


Anlagen: