Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Erläuterungen:
Der Schulträger hat lt. Schulgesetz des Landes Brandenburg (Bbg.SchulG) § 113 in der Fassung vom 12. April 1996 (GVBl. I, Nr. 9, S. 102 vom 18. April 1996) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Juli 2002 dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 und der Ganztagsschulen an den Schultagen an einer warmen Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen teilnehmen können.
Für die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Mittagessen in den Grundschulen hat die Stadt Forst (Lausitz) folgende Verträge am 11. Oktober 1999 geschlossen:
Mit Schreiben vom 19. Dezember 2002 teilte die Firma Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH der Stadt Forst (Lausitz) eine Preisanpassung der Speisen- und Dienstleistungsverträge mit Wirkung vom 1. Januar 2003 mit. (Dies ist lt. Vertrag möglich.) Begründung: Tariferhöhung um 6,35 % und Verteuerung der Materialpreise. In Abstimmung mit dem Dezernat II wurde mit der erhöhten Zuschusszahlung zeitgleich reagiert.
Im Schreiben der Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH vom 15. Januar 2003 wurde der in den Preisen pro Portion enthaltene Materialanteil angegeben. Dieser beläuft sich im Durchschnitt des Jahres 2002 auf 55,6 %. Der Herstellungspreis einer Essenportion und der Essenausgabepreis gestalten sich lt. Mitteilung der Firma Forster Industrie- und Kesselreinigung GmbH und dem Gebäudereinigungsservice Helbeck wie folgt:
Schüler/Hortkind pro Portion: bis 31.12.02 Speisenlieferung: 1,80 Euro + 7 % MwSt. = 1,93 Euro 1,82 Euro Essenausgabe/ Reinigung: 0,61 Euro + 16 % MwSt. = 0,71 Euro 0,67 Euro gesamt 2,64 Euro 2,49 Euro
Der Elternanteil soll gem. § 13 geändertes Schulgesetz des Landes Brandenburg vom 10. Juli 2002 angemessen sein (vorher: Festlegung Elternanteil unter Berücksichtigung der ersparten häuslichen Aufwendungen).
Der Elternanteil beträgt z. Z. 1,28 Euro pro Portion. Bis zum 31. Dezember 2002 zahlte die Stadt Forst (Lausitz) einen Zuschuss zur Schülerspeisung pro Portion in Höhe von 1,21 Euro, seit Januar 2003 in Höhe von 1,36 Euro.
Das bedeutet eine finanzielle Mehrbelastung bei 77.550 Portionen im Jahr (Ist 2002 = Planzahl 2003) in Höhe von ca. 11.630,00 Euro (77.550 Portionen x 0,15 Euro (1,36 Euro - 1,21 Euro) = 11.632,50 Euro).
Um diese Mehrausgaben zu reduzieren wird eine Erhöhung des Elternanteils ab 1. Juli 2003 vorgeschlagen. Bei gleichbleibendem Zuschuss der Stadt Forst (Lausitz) in Höhe von 1,21 Euro pro Portion und einem Elternanteil in Höhe von 1,43 Euro pro Portion (Erhöhung 0,15 Euro) sind Mehrausgaben in Höhe von ca. 6.560,00 Euro zu erwarten (1. Januar 2003 bis 30. Juni 2003 ca. 43.700 Portionen x 0,15 Euro = 6.555,00 Euro).
Die Verwaltung sieht einen Elternanteil in Höhe von 1,60 Euro pro Portion (Erhöhung: 0,32 Euro) als angemessen an. Der Begriff “angemessen” ist nicht definiert. Er schließt die vollständige Bezahlung der Essenportion durch die Eltern nicht aus. Wir halten eine weitere Zuschussbeteiligung durch die Stadt Forst (Lausitz) für richtig. Der Zuschuss der Stadt Forst (Lausitz) verringert sich dann um 0,17 Euro (1,21 Euro - 1,04 Euro) auf 1,04 Euro pro Portion. Für den Haushalt 2003 würde das bedeuten:
1. Januar 2003 bis 30. Juni 2003 ca. 43.750 Portionen x 0,15 Euro = 6.562,00 Euro 1. Juli 2003 bis 31. Dezember 2003 ca. 33.800 Portionen x (- 0,17 Euro) = -5.746,00 Euro Mehrausgabe der Stadt Forst (Lausitz): 816,00 Euro
Anlagen:
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