Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 28.09.2001 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst (Lausitz)” beschlossen.
Da der Bebauungsplan nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) entwickelt werden kann, ist gemäß § 8 (3) BauGB der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Außerdem beinhaltet diese Teiländerung des Flächennutzungsplanes die nachrichtliche Darstellung der künftigen Nordumgehung zur Anbindung des Grenzüberganges.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde am 22.10.2002 im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 19.08.2002 bis 19.09.2002.
Der Entwurf des geänderten Flächennutzungsplanes wurde gemäß § 3 (2) BauGB vom 13.01.2003 bis 14.02.2003 öffentlich ausgelegt.
Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind in der Anlage 1 einzeln aufgelistet und fachlich abgewogen. Es wurden keine grundsätzlichen Anregungen erhoben.
Anlagen:
Anlage 2
Feststellungsbeschluss der Stadt Forst (Lausitz) zur Änderung 2a des Flächennutzungsplanes
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung 2a des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) mit folgendem Ergebnis geprüft:
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Änderung 2a des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung vom Mai 2003.
3. Der Erläuterungsbericht wird gebilligt.
4. Das Baudezernat wird beauftragt, die Änderung 2a des Flächennutzungsplanes der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Forst (Lausitz), den
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